Am 30.06.2013 ist Schluss,
wer bis dahin keinen Antrag auf Erlaubnis gemäß §34f der GewO gestellt hat, darf erst dann wieder Kapitalanlagen verkaufen, wenn die entsprechende IHK-Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, oder man schlüpft unter ein Haftungsdach.
In den Vorträgen erfahren Sie viele Details rund um den §34f der GewO.
- ist ein Haftungsdach für Sie eine Alternative?
- wie sieht die Finanzberatung der Zukunft aus?
- was ist bei der Vermögensschadenhaftpflicht zu beachten?
Lernen Sie auch alternative Modelle kennen, wenn Sie Ihr Investmentgeschäft nicht weiterbetreiben wollen.
Die FG Investment-Consulting ermöglicht Ihnen Ihre Unabhängigkeit unter einem Haftungsdach auch ohne Erlaubnis nach §34f GewO.
Alles was Sie dazu benötigen, ist ein internetfähiger Rechner und ein Telefon.
In Vorbereitung auf die Präsentation empfehlen wir Ihnen einen Ausschnitt aus der Bundestagsdebatte "Finanzmarktregulierung" (nur 6 Min.!) > zum Film
Bitte melden Sie sich umgehend an - die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
- 04.06.2013, 10 Uhr §34f oder Haftungsdach - ein Vergleich -
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- 13.06.2013, 10 Uhr Anlageberatung der Zukunft, wie ändert sich die Produktwelt & Chancen der Regulierung
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- 25.06.2013, 10 Uhr §34f oder Haftungsdach - ein Vergleich -
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