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Finanzanlagenvermittlerrecht

Übergangsfrist verpasst? Wie geht es weiter?

(lifePR) (Heilbronn, )
Die Übergangsfrist ist zum 30.06.2013 abgelaufen. Welche Möglichkeiten hat der jetzt "ehemalige" Finanzberater, wenn er weiterhin Finanzberatung betreiben möchte?

Ganz klar, er kann die Prüfung zur Erlaubnis gem. §34f GewO machen und sich im Register eintragen lassen. Doch vor der Prüfung kommt die Vorbereitung, das ist wie bei der Fahrschule, die Praxis kennt man, aber in der Theorie würden es die wenigsten ohne Vorbereitung schaffen.

Doch die Schulung kostet Zeit und Geld! Was muss ich dafür ausgeben, wie viel Zeit muss ich dafür aufbringen, habe ich diese überhaupt? Das sind die Fragen, die es im Vorfeld zu klären gilt.

Vor allem, bis die Erlaubnis erteilt ist, darf keine Finanzberatung durchgeführt werden. Wer es dennoch macht, steht immer in der Haftung und bekommt, sofern es bekannt wird, keine 34f Erlaubnis mehr, weil es dann, nachgewiesenermaßen, an der Zuverlässigkeit mangelt.

Im Ergebnis verbleibt als schneller Weg nur noch der Beitritt zu einem Haftungsdach. Doch ohne Qualifikation geht auch da nichts. Der Berater muss durch einen ausführlichen Lebenslauf seine Vorkenntnisse und fachliche Qualifikation nachweisen. Persönlich wie beruflich muss er für den Finanzvertrieb geeignet sein.

Doch damit nicht genug. Der Gesetzgeber geht in seiner Regulierung davon aus, dass die Kunden zukünftig beraten werden. D. h. kein einfacher Produktverkauf mehr, sondern anlegergerechte Beratung. Das kann natürlich nur gelingen, wenn der Berater sich zunächst vollumfänglich über den Kunden informiert. Neben den Einkommens- und Vermögens-verhältnissen, muss er mit dem Kunden auch dessen Wünsche, Ziele und Risikoneigung abfragen.

Erst mit dem vollständigen Kundenprofil kann er sich auf die Suche nach dem passenden Anlageangebot machen. Bei zehntausenden von Investment-Produkten sicherlich nicht ganz einfach, ein geeignetes Anlage- und anlegergerechtes sowie zielgerechtes Anlageportfolio zusammenzustellen. Anschließend soll sich der Berater umfänglich über die Einzelprodukte informieren und - zusätzlich bei Geschlossenen Fonds - eine Plausibilitätsprüfung durchführen.

Dem Kunden gegenüber ist anschließend zu begründen, weshalb dieses Produkt ausgewählt wurde. Außerdem sind sämtliche Risiken, Kosten und Provisionen aufzuzeigen. Wer das verstanden hat und gesetzeskonform arbeiten möchte, wird schnell feststellen, dass die Lösung Haftungsdach nicht eine Notlösung, sondern die erste, weil bessere Wahl ist.

Nach dem Motto - Arbeitsteilung und Outsourcing - ist ein Haftungsdach, neben dem Controlling, in vielen Bereichen äußerst hilfreich. Neben einer professionellen Technik, werden sämtliche notwendigen Protokolle ständig aktualisiert zur Verfügung gestellt. Rechtliche Änderungen werden umgesetzt und Schulungen sowie Präsentationen organisiert. Die jährliche Prüfung und versicherungstechnische Absicherungen erfolgen im Hintergrund. Von den vielen Kleinigkeiten bis hin zum persönlichen Support, gar nicht zu sprechen. Kurzum, der Berater hat ein komplettes Backoffice zur Verfügung, das ihm viele sehr entscheidende Aufgaben abnimmt. In der Summe vermutlich auch deutlich günstiger als eine eigene 34f Lösung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.fg-investment.com, wir bieten regelmäßig Onlinepräsentationen rund um das Thema Finanzmarktregulierung an und laden Sie herzlich dazu ein.

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