Erbstreitigkeiten und hohe wirtschaftliche Verluste
So weigerte sich der berühmte Künstler Pablo Picasso Zeit seines Lebens ein Te-stament zu verfassen. Als Konsequenz fanden sich seine aus mehreren Beziehungen stammenden Kinder sowie seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in einer Er-bengemeinschaft wieder, die gemeinsam über Picassos Nachlass disponieren sollten. Das geht in den wenigsten Fällen gut: Es folgte ein jahrelanger Erbstreit und um die Erbschaftsteuer abzugelten, wanderte ein großer Teil Picassos Werke an französische Museen.
Der 2009 verstorbene bekannte Musikmanager Egmont „Monti“ Lüftner hat dagegen gleich mehrere „letzte Verfügungen“ hinterlassen, so dass unter den in den verschie-denen Testamenten aufgeführten Erben ein erbitterter Streit darüber ausbrach, welcher letzter Wille gültig ist. Erst im Februar diesen Jahres konnte der Konflikt aufgrund eines Gutachtens vorläufig beigelegt werden.
Die Folgen einer unzulänglichen Erbfolgeregelung zeigt das Beispiel des Stahlkonzerns Benteler. Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge schenkte Helmut Benteler 1973 seinem 23-jährigen Sohn Rolf-Peter aus Gründen der Steuerersparnis 80 Prozent seiner Firmenanteile. Da der Vater jedoch weiter maßgeblich die Zukunft des Unternehmens zum Ärger seines Sohnes mitbestimmen wollte, kam es zu erbitterten juristischen Auseinandersetzungen bis hin zum Bundesgerichtshof. Schließlich musste der Sohn wegen „groben Undanks“ die ihm 17 Jahre zuvor geschenkten Firmenanteile im Wert vom 50 Millionen DM zurückgeben. Das traurige Nachspiel: die Ehefrau von Helmut Benteler und Mutter des Beschenkten beging aus Kummer über den jahrelangen Familienzwist Selbstmord, der Vater erlitt wenig später einen Herzinfarkt. Der Fehler in diesem Fall: Einziger Augenmerk der Erbfolgeregelung lag auf der Steuerersparnis, ohne jegliche Vorsichtsmaßnahmen wie Widerrufsklauseln und alternative Geschehensabläufe zu berücksichtigen.
Solche Streitigkeiten verbunden mit hohen wirtschaftlichen Verlusten können durch die frühzeitige Einschaltung eines professionellen Estate Planners vermieden werden. Sie begleiten den Vermögensinhaber übergreifend und ganzheitlich bei der Gestaltung seiner Vermögensnachfolge. Sie erarbeiten auf neutraler Basis ein geeignetes Konzept für die Vermögensübertragung, das sowohl ganz auf die Bedürfnisse sowie auf die persönliche und berufliche Lebenssituation des Kunden abgestellt ist. „Für ein optimales Ergebnis arbeitet der Estate Planner eng mit einem umfassenden Expertennetzwerk wie Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen“ erläutert Arndt H. Stiegeler, CFP, CFEP und Mitglied des Vorstandes beim FPSB Deutsch-land.
CFEP gehören zur Elite der Nachfolgeplaner
Ob es sich um die Übergabe eines Privatvermögens handelt oder um ein Unterneh-men oder beides in Kombination, an die fachliche und persönliche Kompetenz des Nachlassplaners werden höchste Ansprüche gestellt. Dabei repräsentieren die CFEP-Zertifikatsträger aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung höchstes Qualitätsniveau in allen Bereichen des Estate Planning. Das Zertifikat erlangt nur, wer die hohen Anforderungen des FPSB Deutschland erfüllt. Die Qualifizierung zum CFEP er-folgt nach der sogenannten 4-E-Regel: Neben einem berufsbegleitenden Spezialstudium zum Estate Planner an einem der zwei vom FPSB akkreditierten Anbieter, der European Business School (ebs) Finanzakademie in Oestrich-Winkel und der Frankfurt School of Finance and Management müssen sie eine Zentralprüfung beim FPSB Deutschland bestehen. Damit sind die ersten beiden Regeln Education und Examination erfüllt. Zudem müssen sie über jahrelange Erfahrung als Finanzdienstleister, davon mindestens ein Jahr als Estate Planner verfügen (Experience). Die vierte Regel besteht in der Einhaltung strikter ethischer Grundsätze (Ethics). Zudem verpflich-ten sich alle rund 260 CFEP zur ständigen Weiterbildung, um ihre Fachkenntnisse zu aktualisieren.
Alle CFEP-Zertifikatsträger sind als Mediatoren intensiv geschult, um zwischen den Generationen vermitteln und insbesondere bei Fragen in der Unternehmensnachfolge beratend zur Seite stehen zu können.
„In regelmäßigen Abständen wird das vom CFEP erstellte Nachfolgekonzept auf Wunsch des Kunden überprüft und gegebenenfalls an veränderte persönliche Verhältnisse beziehungsweise an modifizierte steuer- und zivilrechtliche Rahmenbedingungen angepasst“ so Stiegeler.
Dienstleistung auf Honorarbasis
Grundsätzlich handelt es sich bei der Erstellung eines individuellen Nachfolgekonzeptes um eine honorarpflichtige Dienstleistung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Einzelfall und variiert dabei von Pauschalpreisen bis hin zu anwendungsbezogenen Honoraren. Nach einer aktuellen Umfrage des FPSB Deutschland unter den CFEP-Zertifikatsträgern bewegt sich bei mehr als einem Drittel der Befragten das Durchschnittshonorar zwischen 2.000 und 5.000 Euro.
Unter www.fpsb.de sind alle CFEP-Zertifikatsträger in Deutschland alphabetisch und nach Postleitzahlen sortiert abrufbar.