Oberstes Prinzip einer jeden Finanzberatung muss es sein, dem Kunden diejenigen Finanzprodukte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen, primäre Vertriebsanreize müssen in den Hintergrund treten. Zur besseren Unterscheidbarkeit soll das Berufsbild des Honorarberaters gesetzlich fixiert werden.
Honorarberatung garantiert noch keine gute Beratungsqualität
In Deutschland fristet die Honorarberatung noch ein Nischendasein. "Beim Thema Honorarberatung befindet sich Deutschland noch in der Startphase eines langen Entwicklungspfades" erläutert Arndt H. Stiegeler, Mitglied des Vorstandes des FPSB Deutschland. Die Anleger sind provisionsbasierte Vergütungen gewöhnt und nehmen die Finanzberatung als kostenlos wahr, die Akzeptanzhürden für eine Honorarberatung sind entsprechend hoch. "Die Honorarberater müssen ihre Vergütung mit adäquater Beratungsqualität gegenüber ihren Kunden legitimieren und von vornherein signalisieren. Während ein Zusammenhang zwischen der Vergütungsform des Finanzberaters und der Beratungsqualität empirisch nicht hinreichend belegt ist, gilt eine positive Korrelation zwischen der Qualifikation des Beraters und der Beratungsqualität als gesichert" so Stiegeler. Eine hochwertige Ausbildung, die neben den reinen Produktkenntnissen vertieftes rechtliches, steuerliches, volkswirtschaftliches und finanzökonomisches Know-how umfasst, ist Voraussetzung für eine ganzheitliche und zielgerichtete Beratung im Sinne des Kunden. Zusätzlich muss eine laufende Kontrolle im Rahmen einer berufsständischen Lösung gesichert werden, um eine nachhaltige Beratungsqualität zu gewährleisten.
Aus- und Weiterbildungsangebote differieren erheblich
Der deutsche Weiterbildungsmarkt für Finanzdienstleister ist durch eine stark heterogene Anbieterstruktur gekennzeichnet. Nach einer Vergleichsstudie des FPSB Deutschland differieren die Anbieter erheblich bezüglich der Ausbildungsdauer, Qualifizierungstiefe, Qualität der Lehrinhalte sowie der Nachhaltigkeit in Form von kontinuierlichen Re-Zertifizierungsmaßnahmen. Viele Weiterbildungsangebote weisen bezüglich der Vermittlung von besonders aus Verbraucherschutzsicht relevanten beratungsprozessualen Kompetenzen Mängel auf. Hier nehmen die vom FPSB Deutschland zertifizierten Certified Financial Planner (CFP) eine herausragende Stellung ein. Sie stehen aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung und der Verpflichtung zur ethisch einwandfreien Berufsausübung für höchste Beratungsqualität in der Finanzdienstleistungsbranche. Dies belegt auch eine Studie der PFI Private Finance Institute der European Business School in Zusammenarbeit mit dem FPSB Deutschland: Mit über 90 Prozent ist die prinzipielle Bereitschaft der heute auf Provisionsbasis tätigen CFPZertifikatsträger, Honorarberatung anzubieten, besonders hoch. Allein die Einführung eines einheitlichen und verbindlichen Mindestqualifikationsstandards, der nicht auf reine Produktkenntnisse limitiert ist, stellt eine hochwertige Beratungsqualität in der Finanzdienstleistungsbranche sicher.
Klare Trennung von Beratungs- und Vermittlungsleistung
Die Beratung und die sich anschließende Umsetzungsphase sollten strikt voneinander getrennt sein. Unabhängig von der Vergütungsform besteht der Idealfall somit in einer neutralen, produktunabhängigen Beratung und davon getrennt die Umsetzung der Empfehlungen, wie es die Beratungsform des Financial Planning realisiert. "Durch die klare Abtrennung der Beratungs- von den Vermittlungsleistungen und die Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) und der Berufsgrundsätze wird bei den Mitgliedern des FPSB Deutschland eine Kollision von Berater- und Kundeninteressen und die damit verbundenen Risiken ex ante ausgeschlossen" so Stiegeler. Wenn der Verbraucher den Beratungs- und Umsetzungsprozess als unterschiedliche Leistungsbausteine wahrnimmt, erlangt er ein adäquates Verständnis für die Eigenständigkeit und Wertigkeit beider Prozessschritte sowie für deren Vergütungskomponenten. "Der Verbraucher sollte auf Basis transparenter Entscheidungsgrundlagen die für ihn ideale Kombination der Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistung auf Honorar- oder Provisionsbasis beziehungsweise adäquater Mischformen frei wählen können" präzisiert Stiegeler.