Sich mit der eigenen Endlichkeit und mit den Folgen seines Todes auseinanderzusetzen, ist für viele ein Tabuthema. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach zufolge haben 45 Prozent der Befragten ihren letzten Willen nicht in einem Testament beziehungsweise Erbvertrag schriftlich fixiert oder sich überhaupt mit dem Thema auseinandergesetzt. Eine fehlende oder mangelhafte letztwillige Verfügung kann jedoch zu familiären Konflikten und unerwünschten Erbfolgen führen. Aus Nachlässigkeit landet ein hoher Anteil des Vermögens dort, wo es der Erblasser am wenigsten wünscht - beim Fiskus. "Um das zu vermeiden, sollten frühzeitig vor dem Erbfall große Vermögen durch beispielsweise eine vorweggenommene Erbfolge steueroptimiert übertragen werden" erklärt Arndt H. Stiegeler, Mitglied des Vorstands des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).
Eine fehlende oder unzureichende Nachfolgeplanung in Unternehmerfamilien verschlimmert die Lage, denn sie hat nicht nur negative Folgen für die Familien, sondern auch für die Unternehmenskontinuität.
Frühzeitige und umfassende Planung der Unternehmensnachfolge
Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IFM) stehen hierzulande für 22.000 Familienunternehmen jährlich Nachfolgeregelungen an. Bereitet sich der Senior nicht rechtzeitig oder nur unzulänglich auf den Generationenwechsel vor, kann dessen Tod schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen des Unternehmens und der Hinterbliebenen führen. Reichen die liquiden Mittel zur Befriedigung von Erbschaftssteuer- oder von z.B. Pflichtteilsansprüchen nicht aus, ist die Existenz des Unternehmens gefährdet. So geht die Europäische Kommission davon aus, dass etwa zehn Prozent aller Konkursanträge bei kleineren und mittleren Unternehmen auf eine schlecht geregelte Erbfolge zurückgehen.
Der Fall Ostmann
Ein besonders lehrreiches Beispiel liefert der Erbfall einer maßgebenden Gesellschafterin der Gewürzfabrik Karl Ostmann GmbH & Co. KG. Nach ihrer Scheidung vom Geschäftsführer des Unternehmens endete auch dessen Arbeitsverhältnis. Die Gesellschafterin änderte ihr Testament zu Gunsten ihrer aus der Ehe stammenden Tochter in dem Glauben, diese sei im Falle ihres Ablebens Alleinerbin und ihr Ex-Mann falle aus der Erbfolge heraus. Dies sollte sich jedoch als Trugschluss erweisen. Auf der Fahrt in den Urlaub verunglückten Mutter und Tochter mit ihrem Auto. Die Mutter verstarb noch am Unfallort, ihre Tochter wenig später im Krankenhaus. Da die Tochter nach ihrer Mutter verstorben ist und diese kein Testament hinterlegt hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein. Weil die Tochter keine Kinder hatte, wurde ihr Vater Alleinerbe. Neben dem gesamten Vermögen erbte er auch zum Entsetzen der Familie die Gesellschaftsbeteiligung seiner ehemaligen Frau. Für die Begleichung seiner Erbschaftsansprüche musste dem Unternehmen viel Kapital entzogen werden, am Ende musste die Familie das Unternehmen veräußern. Die verheerenden Folgen wären jedoch vermeidbar gewesen, hätte die Gesellschafterin bei der Planung ihres Nachlasses alle Eventualitäten bedacht. Ihr Erbe wäre nicht bei ihrem geschiedenen Mann gelandet, hätte sie bestimmt, dass im Falle des Ablebens ihrer Tochter ohne Nachkommenschaft ihr Nachlass an ihre Mitgesellschafter beziehungsweise an deren Nachkommen geht. Vermutlich wäre das Unternehmen noch heute in Familienbesitz.
CFEP: Optimierte Planung der Vermögensübertragung
Um solche fatalen Konsequenzen zu vermeiden, sollten Unternehmer und Vermögensinhaber frühzeitig und umfassend den Übergang planen. Ob Vermögen ungeschmälert z.B. auf die nächste Generation übergehen und Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die frühzeitig getroffen werden müssen. Zertifizierte Stiftungs- und Nachfolgeplaner wie die Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) können aufgrund ihres fundierten Wissens dem Unternehmer beziehungsweise dem Vermögensinhaber professionell zur Seite stehen. "Estate Plannig ist Financial Planning zu Ende gedacht - CFEP betrachten im Rahmen der Nachfolgeplanung nicht nur die rein steuerlichen und rechtlichen Implikationen der Vermögensübertragung, sondern planen und managen ganzheitlich und umfassend die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Generationenwechsels" so Stiegeler, CFP und CFEP. Nach einer genauen Analyse der Vermögensstruktur sowie der Liquiditätserfordernisse erstellt der CFEP unter Einbeziehung der persönlichen Ziele und Wünsche eine für den Vermögensinhaber individuelle Strategie zur Vermögensübertragung im persönlichen wie im unternehmerischen Bereich.