Auf selbständige Finanzberater und -vermittler kommen derzeit immer schärfere Regularien und immer mehr Pflichten zu. Für die Berater ist damit ein Mehr an Zeitaufwand und Kosten verbunden. "Dennoch", urteilt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Wiesbaden ist, "gehen die Regelungen durchaus in die richtige Richtung." So macht es Sinn, dass ein Finanzvermittler nach dem seit 1. Januar 2013 gültigen § 34f bestimmte Qualifikationen nachweisen muss.
Allerdings werden die Regulierungen nicht immer im Sinne des Kunden umgesetzt. So hat der Gesetzgeber im Juni 2012 festgelegt, dass die so genannten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) in kurzer und verständlicher Form alle wesentlichen Fakten sowie Chancen, Risiken, Kosten und Provisionen aufführen müssen. Doch die Umsetzung ist mangelhaft, wie eine aktuelle Studie der Verbraucherzentralen vom Mai 2013 festgestellt hat. Keines der getesteten Produkte habe die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, so das Ergebnis der Untersuchung. Zum einen wurden diese nicht pflichtgemäß veröffentlicht, zum anderen enthielten sie bei weitem nicht alle geforderten Details zum Anlageprodukt.
Ein weiteres Beispiel sind Beratungsprotokolle. Einer Studie der Unternehmensberatung Cofinpro zufolge sehen 61 Prozent der Bundesbürger drei Jahre nach deren Einführung keine erkennbaren Fortschritte bei der Beratungsqualität der Banken. Sieben von zehn Bundesbürgern glauben, dass die Institute bei den schwarz auf weiß dokumentierten Anlagegesprächen ihre Formulierungen so wählen, dass sie im Streitfall abgesichert sind. Die vom Gesetzgeber für Kunden vorgesehene Transparenz bleibt damit häufig auf der Strecke.
"Das sind Beispiele, die zeigen, dass die Regelungen Anleger vor falscher oder schlechter Beratung offenbar nicht wirksam schützen können", folgert Prof. Tilmes. "Ein besserer Schutz wäre es, bei der Aus- und Weiterbildung der Finanzvermittler und Anlageberater anzusetzen, hier durch regulatorische Maßnahmen den Standard zu erhöhen und die Berater beispielsweise auch zu einer laufenden Weiterbildung zu verpflichten." Denn eine hochwertige Aus- und Weiterbildung, die neben reinen Produktkenntnissen vertieftes rechtliches, steuerliches, makro- und finanzökonomisches Know-how umfasst, ist Voraussetzung für eine ganzheitliche und zielgerichtete Finanzberatung im Sinne des Kunden. Qualitativ hoch gut ausgebildete Berater sind auch besser in der Lage, komplexere Zusammenhänge auf den Finanzmärkten ihren Kunden zu erläutern und so zur dringend notwendigen Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung breiter Bevölkerungskreise beizutragen.
Certified Financial Planer an Standesregeln gebunden
Der FPSB Deutschland sorgt mit seiner zertifizierten und unabhängigen Ausbildung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER (CFP®-Zertifikatsträger) genau dafür. "Die CFP-Zertifikatsträger bekommen die anerkannt beste Ausbildung in diesem Bereich und sind zu einer laufenden Fortbildung von mindestens 2 Tagen pro Jahr verpflichtet", erläutert Prof. Tilmes. Grundlagen sind dafür ein klar definiertes Berufsbild und Standesregeln. Letztere bestehen aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung, Berufsgrundsätzen und Ethikregeln, deren Einhaltung der Vorstand des FPSB Deutschland überwacht und gegebenenfalls auch durchsetzt.
Auf diese Weise wird eine hohe Beratungsqualität nachhaltig und dauerhaft gewährleistet. Denn die CFP®-Zertifikatsträger, die sich nicht daran halten, riskieren ihr Zertifikat zu verlieren. Dieser hohe Qualitätsanspruch scheint immer mehr Finanzberater zu überzeugen. So stieg die Zahl der CFP-Zertifikatsträger hierzulande 2012 um 6,7 Prozent. "Letztlich sind es die Kunden, die davon profitieren", sagt Tilmes. "Denn nur durch eine qualitativ sehr gute Aus- und Weiterbildung kann sichergestellt werden, dass ein Finanzplaner oder -berater seine Kunden in jeder Hinsicht objektiv und bestmöglich berät."