Laut einer Untersuchung des Bundesfamilienministeriums lebt hierzulande etwa jede siebte Familie als Patchwork-Familie zusammen. Genaue Statistiken gibt es jedoch nicht. Kein Wunder, bei so vielen Varianten: Denn entweder bringt der Vater seine Kinder mit in die neue Beziehung. Oder die Mutter. Oder der Nachwuchs von beiden Elternteilen lebt in der Familie. Und manchmal kommen auch noch gemeinsame Kinder aus der neuen Beziehung dazu.
Jede Patchwork-Familie ist also anders. Anders in der Zusammensetzung, anders in ihrer Entstehungsgeschichte und anders in ihrem Familienleben. "Was für alle jedoch gleich gelten sollte, ist das Bewusstsein, sich und die Kinder frühzeitig abzusichern und für das Alter vorzusorgen", sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) und Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Wiesbaden/Rheingau.
Viele verlassen sich jedoch darauf, dass im Todesfall die finanziell und vermögensmäßig sinnvollen und erhofften Regelungen greifen und folglich das gesetzliche Erbrecht den Nachlass zu ihrer Zufriedenheit regeln. Doch es gibt verschiedene Konstellationen, in denen das Gesetz keine oder nur unbefriedigende Lösungen vorsieht. Das Ehegüterrecht kommt nur bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen zur Anwendung. Das Zivilgesetzbuch bietet keine Lösung für Patchwork-Familien, deren Anzahl stetig wächst.
Eigene Regelungen für Patchwork-Familien gibt es nicht. Die Regelungen des Gesetzes sind auf die klassische Familie, bei der die Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen, ausgerichtet. Die gesetzlichen Regelungen führen daher bei der Patchwork-Familie im Erbfall zu meist ungerechten und oft auch unerwünschten Folgen. In der Konsequenz werden oft die gewünschte finanzielle Absicherung, die Versorgung des Partners im Alter und der Vermögenserhalt nicht oder nur teilweise erreicht.
"Die Patchwork-Familie stellt das Erbrecht vor neue Herausforderungen", so Prof. Tilmes. Eine Planung für den Ernstfall ist daher unabdingbar. "Mit Komplikationen für die Erben ist vor allem dann zu rechnen, wenn die Partner Kinder aus der aktuellen und einer früheren Ehe haben", sagt Prof. Tilmes. Stiefkinder zählen rechtlich nicht zu den Erbberechtigten, selbst wenn das gesamte Vermögen ursprünglich von deren verstorbenem Elternteil stammt.
Ein weiteres Szenario: Sind Patchwork-Partner nicht verheiratet, stehen sie im Todesfall - ohne entsprechendes Testament - genau wie die Stiefkinder vor dem Nichts. Sie sind nicht erbberechtigt, selbst wenn sie mit dem Erblasser bereits 20 Jahre oder länger zusammengelebt haben.
Bei den mitunter komplizierten Familienkonstellationen ist eine rechtzeitige Erbregelung per Testament oder Erbvertrag also unabdingbar. Denn beispielsweise der plötzliche Todesfall des Hauptverdieners kann eine ganze Familie in den finanziellen Ruin stürzen. Wird jedoch keine Regelung durch ein vernünftig gestaltetes Testament getroffen, überlässt man die Verteilung des eigenen Vermögens dem Zufall. Dies kann zu Streit und Unfrieden zwischen den (Stief-) Geschwistern und der Kinder mit dem überlebenden Partner führen.
Es gibt eine Menge von Möglichkeiten, wie eine solche Nachfolgeplanung gestaltet werden kann. Alterssicherung des länger lebenden Partners, Minimierung der Pflichtteilrisiken, Flexibilität im Falle von Veränderungen, Reduktion der Erbschaftssteuerbelastung. "Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Erbfolge", rät Prof. Tilmes. Bevor jedoch Regelungen für die Nachfolge getroffen werden, sind zuerst die finanziellen und wirtschaftlichen
Ziele im Rahmen einer umfassenden Vermögens- und Vorsorgeplanung zu klären. "Die Finanzplanung als 'Lebensplanung' gibt die notwendige Orientierung in der Zusammenarbeit mit weitern Experten wie Rechtsanwälten und Notaren", sagt Prof. Tilmes. Das Zusammenspiel von CFP- oder CFEP-Zertifikatsträgern sowie den rechtlichen und steuerlichen Beratern schafft gerade für Patchwork-Familien den wesentlichen Mehrwert in der Nachfolgeplanung.
Professionelle Finanzplaner helfen weiter
Professionelle Finanzplaner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Zertifikatsträger) und Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®-Zertifikatsträger), können bei der Nachfolgeplanung helfen. Mit Hilfe einer umfassenden Analyse der derzeitigen Vermögenssituation und einer Liquiditätsrechnung überprüfen die CFP und CFEP, welche Möglichkeiten in Frage kommen, und sie geben detailliert Auskunft über Stärken und Schwächen der geplanten Nachfolgeplanung insbesondere unter Finanz- und Vermögensaspekten. Im Zusammenspiel mit Rechtsanwälten und Steuerberatern schaffen CFP und CFEP die Sicherheit, dass die Nachfolgeplanung passgenau alle Aspekte berücksichtigt.