Warum lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz bis Ende September zu überprüfen?
Christian Achillius: "Es ist aus mehreren Gründen sinnvoll, die eigenen Versicherungsunterlagen jetzt aus dem Schrank zu holen und den bestehenden Schutz zu überprüfen. Zum einen sollten Versicherte prüfen, ob die Verträge überhaupt noch zu ihren aktuellen Lebensumständen passen. Möglicherweise sind sie über- oder unterversichert und sollten die Verträge dringend anpassen. Zum anderen zahlen sie vielleicht deutlich zu viel für ihren derzeitigen Versicherungsschutz. Gerade Versicherte mit älteren Verträgen können häufig mehr Leistungen für weniger Geld erhalten, indem sie in einen anderen Tarif oder zu einem neuen Anbieter wechseln."
Welche Versicherungen können bis zum 30.09. gekündigt werden?
Christian Achillius: "Bei den meisten Versicherungsverträgen beträgt die reguläre Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Sofern der Vertragsbeginn der 01.01. ist, gilt der 30.09. als Stichtag für die Kündigung. Insbesondere bei der Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung gilt die dreimonatige Kündigungsfrist, aber auch viele Krankenzusatz-, Rechtsschutz- und Gebäudepolicen können noch bis Ende September gekündigt werden und enden dann zum Jahresende.
Anders sieht es zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Hier kann die Kündigung bis zu einem Monat vor Ende des Versicherungsjahres eingereicht werden. Unabhängig davon ist bei allen Versicherungen das außerordentliche Kündigungsrecht nach einer Prämienerhöhung. Versicherte dürfen ihren Vertrag binnen eines Monats kündigen, falls ihre Versicherung die Beiträge erhöht."
Was muss bei der Kündigung beachtet werden?
Christian Achillius: "Vor der Kündigung sollte in jedem Fall geklärt werden, wie bestehende Risiken künftig abgesichert sind. Ich empfehle erst dann zu kündigen, wenn ein schriftliches Angebot des neuen Anbieters vorliegt. Sollte der Stichtag kurz bevorstehen, ist auch zunächst eine Kündigung möglich, die im Notfall noch einmal zurückgezogen werden kann.
Ansonsten sollten Versicherungsnehmer unbedingt nachweisen können, dass sie ihre Kündigung fristgemäß bei ihrer Versicherung eingereicht haben. Hier bietet sich ein Einschreiben mit Rückschein an. Alternativ kann das Kündigungsschreiben auch persönlich bei einer Geschäftsstelle der Versicherung abgegeben werden. Dann sollte man sich den Empfang unbedingt schriftlich bestätigen lassen."
Zur Person: Christian Achillius (30) arbeitet als Fachwirt für Versicherungen und Finanzen bei finanzen.de. Ihre Fragen zum richtigen Versicherungsschutz beantwortet Christian Achillius werktags von 9 bis 18 Uhr unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 300 3009.