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Finanzminister Rainer Wiegard auf dem Landesverbandstag von Haus & Grund Schleswig-Holstein: „Erbschaftssteuer soll nicht steigen!“

(lifePR) (Kiel, )
Eine Reform der Erbschaftssteuer soll dazu dienen, zwingende Vorgaben des Bundesverfassungs-gerichts umzusetzen, Steuererhöhungen sollen hingegen unterbleiben. Der Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein, Rainer Wiegard, sagte heute (01. Juni) auf dem Landesverbandstag von Haus & Grund Schleswig-Holstein: „Ich bleibe dabei: Die Erbschaftsteuerreform darf nicht zu einem Steuererhöhungs-programm werden. Wir werden aber dafür sorgen, dass die unterschiedliche Besteuerung vererbter Barvermögen und vererbter Immobilien nicht länger gegen die Verfassung verstößt, sondern dass gerechte Bewertungs- und Besteuerungsmaßstäbe angelegt werden.“ Hinzu komme, dass die Erbschaftssteuer im Bereich der Übertragung von Unternehmen nicht dazu führen darf, Wachstum zu bremsen oder Arbeitsplätze zu vernichten.

Wiegard vor den Haus- und Grundeigentümern: „Dürfte ich heute ein Steuersystem komplett neu entwickeln, würde eine Erbschaftssteuer ebenso wenig vorkommen wie eine Bier-, Tee- oder Sektsteuer. Aber wir haben heute keine Chance, diese Steuern abzuschaffen. Sie sind fester Bestandteil unseres Steuergefüges.“ Für umfassende Steuersenkungen sei in Schleswig-Holstein hingegen nach wie vor kein Raum. „Unser Haushalt ist seit Jahren verfassungswidrig und wird es – trotz sprudelnder Steuereinnahmen – noch einige Zeit bleiben. Noch immer geben wir mehr Geld aus als wir einnehmen. Neue Wohltaten kann es nur geben, wenn wir uns an anderer Stelle von Aufgaben und Ausgaben trennen.“

Ziel bleibe es dennoch, das Steuersystem insgesamt einfacher und transparenter zu machen. In diesem Zusammenhang, so Wiegard, sei auch die Reform der Grundsteuer ein längst überfälliger Schritt – gerade hinsichtlich der Bemessung des Wertes von Immobilien. „Ich plädiere für eine Reform der Grundsteuer B. Gegenwärtig werden immer noch die Einheitswerte von 1964 in den alten und die Werte von 1935 in den neuen Ländern benutzt, um die für den Steuerbetrag maßgeblichen Grundstückswerte zu ermitteln. Das ist ungerecht.“ Der Finanzminister schlug vor, neben dem Wert von Grundstücken auch die Nutzungsart der Gebäude, z.B. als Einfamilienhäuser, Mietwohnungen, Büros oder Werkhallen, zu berücksichtigen. Unverändert bleibe, dass dann jede Kommune ihren Hebesatz auf den ermittelten Wert anwenden kann.

Auch die Grunderwerbssteuer solle künftig den Kommunen zustehen. „Mein Ziel ist es, dass alle Steuern, die mit dem Grund und Boden im Zusammenhang stehen, in einer Hand liegen. Damit entflechten wir das System und lassen diese Steuern den Kommunen zukommen, die auch für die Schaffung der Infrastruktur vor Ort zuständig sind.“
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