Der Finanzminister betonte, dass die Berücksichtigung des Mittelstandes für Schleswig-Holstein von besonderem Interesse ist. Im weiteren Verfahren müssten einzelne Aspekte des Gesetzentwurfes noch einmal überprüft werden, sagte Wiegard. Das gelte zum Beispiel für die Berücksichtigung von Besonderheiten einzelner Branchen bei der Zinsschranke, für die Neuregelung der Verlustabzugsmöglichkeiten in Mantelkauffällen oder für die Betragsgrenze von 100 Euro für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Finanzminister Rainer Wiegard begrüßt positive Grundhaltung des Bundesrates zur Unternehmensteuerreform
Der Finanzminister betonte, dass die Berücksichtigung des Mittelstandes für Schleswig-Holstein von besonderem Interesse ist. Im weiteren Verfahren müssten einzelne Aspekte des Gesetzentwurfes noch einmal überprüft werden, sagte Wiegard. Das gelte zum Beispiel für die Berücksichtigung von Besonderheiten einzelner Branchen bei der Zinsschranke, für die Neuregelung der Verlustabzugsmöglichkeiten in Mantelkauffällen oder für die Betragsgrenze von 100 Euro für geringwertige Wirtschaftsgüter.