Rainer Wiegard: „In den bisher vom Bundesfinanzminister geplanten Regelungen fehlt die Stärkung der kommunalen Ehrenämter und weiterer ehrenamtlich Tätiger. So sollen künftig auch arbeitslose Bürgerinnen und Bürger, die z.B. als Übungsleiter im Sport tätig sind oder ehrenamtliche im Rahmen der Rechtspflege tätige Betreuer entlastet werden.“ Der schleswig-holsteinische Finanzminister habe sich bereits in den Vorberatungen für diese Ziele eingesetzt. Daher werde Schleswig-Holstein nun beantragen, entsprechende Entlastungen im Jahressteuergesetz zu platzieren, das am Freitag im Bundesrat beraten wird.“
„Die ehrenamtliche Arbeit unserer Bürgerinnen und Bürger kann nicht hoch genug bewertet werden. Sie ist auch ein entscheidender Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Haushalte. Denn viele Aufgaben müssten sonst von der hauptamtlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Darum werden wir das Ehrenamt weiter unterstützen“, so der Finanzminister abschließend.