1. Die Landesregierung stellt fest, dass das UK S-H für die künftige wissenschafts-, gesundheits- und strukturpolitische Entwicklung in Schleswig-Holstein von überragender Bedeutung ist. Sie strebt auf der Basis der Koalitionsvereinbarungen an, nachhaltig die Funktionsfähigkeit des UK S-H als ein Universitätsklinikum, das auch künftig neben den Aufgaben der optimalen Kranken- und Maximalversorgung denen von exzellenter Forschung und Lehre in der Medizin dient, zu verbessern und die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu stabilisieren.
2. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass zur dauerhaften Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des UK S-H und zur Stärkung seiner medizinischen und wissenschaftlichen Kompetenz unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um konkret die Ziele des Ausgleichs des Betriebsergebnisses, des Ausgleichs des Bilanzverlustes, der Realisierung von Investitionen und der Stärkung der Managementkompetenzen zu erreichen. Neben diesen finanz- und unternehmenspolitischen Zielen stehen gleichermaßen das gesundheitspolitische Ziel der Sicherung der Maximalversorgung und das wissenschaftspolitische Ziel der Stärkung der medizinischen Wissenschaft.
3. Die Landesregierung bittet den vom Aufsichtsrat des UK S-H bestellten Sanierer Dr.
Carl Hermann Schleifer, gemeinsam mit dem Vorstand spätestens bis Jahresmitte 2008 Vorschläge für ein umfassendes Ziel-, Struktur- und Maßnahmenkonzept zu entwickeln, das geeignet ist, den unter 2. genannten Zielen gerecht zu werden.
4. Die Landesregierung erwartet, dass in der Verantwortung des Sanierers und der Organe des UK S-H umsetzbare Sanierungsschritte unverzüglich vollzogen werden und damit 2008 und 2009 der jeweilige Vorjahresfehlbetrag halbiert sowie ein ausgeglichenes Betriebsergebnis 2010 erzielt wird. Dem Kabinett ist darüber jährlich zu berichten; sollten diese Ziele nicht erreicht werden, wird das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr dem Kabinett weiterführende Vorschläge unterbreiten.
5. Die Landesregierung bittet das Finanzministerium, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren die Umwandlung des UK S-H von der Anstalt des öffentlichen Rechts in eine private Rechtsform (GmbH, gGmbH)sowohl unter finanz- und haushaltspolitischen Aspekten als auch im Hinblick auf Auswirkungen auf die bestehende Gremienstruktur zu prüfen.
6. Die Landesregierung bittet das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, dem Kabinett einen Vorschlag für einen alleinigen Unternehmenssitz des UK S-H zu unterbreiten, an dem die zentralen Dienste der Verwaltung unverzüglich zu konzentrieren sind.