Dem Finanzamt Ostholstein wird künftig Oberregierungsrat Klaus Peter Becker vorstehen. Seine Vorgängerin, Regierungsdirektorin Karen Schöne, wird Vorsteherin des neu strukturierten Finanzamtes Plön. Sie folgt damit Regierungsdirektor Dr. Felix Wachenfeld nach, der bereits vor einigen Monaten zum Vorsteher des Finanzamtes Ratzeburg ernannt worden war.
Finanzstaatssekretär Dr. Arne Wulff: „Die Finanzämter sind unsere Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern. Die Menschen erwarten zu Recht, dass eine Finanzverwaltung bürgernah, modern und effizient arbeitet. Deswegen schaffen wir neue Strukturen für eine effiziente und wirtschaftliche Steuerverwaltung. Und deswegen war das Land trotz seiner schwierigen Haushaltslage bereit, in einen Neubau in Oldenburg zu investieren. Es ist ein gutes Fundament für gute Arbeit!“
Der Geschäftsführer der Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein (LVSH) Hans-Adolf Bilzhause bei der Schlüsselübergabe des Neubaus an Staatssekretär Dr. Wulff: „In enger Abstimmung mit dem Finanzministerium entstand mit dieser Neubaumaßnahme der Grundstein für die Errichtung des neuen Finanzamtes Ostholstein an der Göhler Straße gegenüber dem bereits bestehenden Finanzamt in der Lankenstraße". Zukünftig werden im Neu- und „Altbau“ rund 200 Beschäftigte tätig sein.
In nur knapp 15 Monaten entstand als so genannte Winterbaumaßnahme ein viergeschossiges Verwaltungsgebäude mit einer Hauptnutzfläche von 2.246 m². „Wir sind stolz darauf, dass die veranschlagten Baukosten in Höhe von 3,240 Mio. Euro trotz drastischer Preissteigerungen für Stahl und Kupfer gehalten werden konnten“, so Bilzhause. Leitung und Steuerung der Baumaßnahme erfolgte durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH), die auch den Entwurf erstellte. Die Ausführungsplanung für den Neubau erfolgte durch das Architekturbüro Ewers, Dörnen und Partner aus Oldenburg i.H.
Vorrangiges Ziel der LVSH war es, einen im Hinblick auf eine betriebswirtschaftliche Unterhaltung optimierten Verwaltungsneubau zu erstellen. Hierzu gehören insbesondere die Betriebskostenoptimierungen, die nur durch konsequente Einhaltung der Wärmeschutzverordnung und sehr detaillierter Gebäudestandards erreicht werden konnten.