Aber auch die Verbraucher können sich über die örtlichen Verbraucherzentralen oder im Falle eines Streit, durch einen Juristen beraten lassen. Für jeden der im Internet als online Verkäufer auftritt gelten dabei die selben Spielregeln und auch für diejenigen die einen Einkauf im Internet nur Vermitteln, wie zum Beispiel Preissuchmaschinen, ist es notwendig sich über die aktuelle Gesetzgebung aber auch die jeweilige Rechtssprechung zu informieren. Wir werden Verbraucher aber auch Händler auf unseren Seiten in den nächsten Monaten verstärkt über solche Entscheidungen, zum Thema "Einkaufen im Internet", von Gerichten und Gesetzgeber informieren.
Anbei erfahren Sie von zwei wichtigen Entscheidungen für online Händler und Verbraucher zum Einkaufen im Internet.
1.) BGH Urteil zum Einkaufen im Internet und damit verbundene Versandkosten:
Der Bundesgerichtshof hat in einer Sache mit dem Aktenzeichen I ZR 140/07 am 6. Juli 2009 entschieden, dass der Verbraucher bei Preisangaben in Preisvergleichslisten, wie zum Beispiel bei Preissuchmaschinen, auf einen Blick erkennen muss, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs hänge von allen wesentlichen Informationen ab und dies ist eine wesentliche Information. Unter diesen Umständen sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot näher befasse, auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde. Nach der Preisangabenverordnung ist ein Händler dazu verpflichtet anzugeben, ob neben dem Endpreis der Ware zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Gegebenenfalls hat er deren Höhe bzw. Berechnungsgrundlage anzugeben. Diese Angaben müssen eindeutig zugeordnet, sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar dargestellt sein.
Fazit:
die Rechte der Verbraucher werden durch diese Entscheidung gestärkt und Onlinehändler sollten genau darauf achten Ihre Preisangaben nach Auslegung des BGH um zu setzen. Sonst drohen Abmahnungen vom Wettbewerber, Anwälten oder Verbraucherschützer oder auch Ärger mit dem Kunden.
Betroffen sind Verbraucher, Unternehmer, Händler, Internet by Call/VoIP/DSL Provider und Online Shops
2.) Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht:
Bereits zum 04.09.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.
Achtung! die Änderungen betreffen auch den Onlinehandel da das bisherige Widerrufsrecht neu geregelt wird
Bisher ist das Widerrufsrecht bei sonstigen Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erloschen, wenn der Unternehmer, zum Beispiel ein Onlinehändler mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hatte. Künftig erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312 Absatz 3 BGB dagegen erst, wenn der Vertrag von beiden Parteien vollständig erfüllt worden ist, bevor der Verbraucher den Vertrag widerrufen hat. Vorteil für den Verbraucher ist daher, dass das Widerrufsrecht vor vollständiger Bezahlung durch den Verbraucher nicht erlöschen kann.
Fazit:
Insoweit sind die Rechte des Verbrauchers wieder einmal gestärkt worden und Onlinehändler sollten im besonderem Ihre Widerrufsbelehrung aber auch Ihre AGB, Kundebroschüren bzw. Lieferbedingungen entsprechend prüfen und gegebenenfalls abändern.
Betroffen sind Verbraucher, Unternehmer, Händler, Internet by Call/VoIP/DSL Provider und Online Shops
Quelle: Bundesanzeiger/www.newsoverip.de