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Berufungsgericht bestätigt: FlexStrom-Bonusklausel eindeutig und transparent

(lifePR) (Berlin, )
Der unabhängige Energieversorger FlexStrom hat vor dem Landgericht Berlin einen entscheidenden Erfolg erzielt. Erstmals entschied ein Berufungsgericht über die Wirksamkeit und Klarheit der FlexStrom Bonusklausel - und gab dem Energieversorger in vollem Umfang Recht.

Das Landgericht Berlin kassierte in dem Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. In diesem hatte ein Kunde den Anspruch auf einen Bonus geltend gemacht, obwohl er die dafür notwendigen Bedingungen gar nicht erfüllte. Dagegen bestätigte das Landgericht nun die Rechtsauffassung von FlexStrom und wies die Klage des Kunden gegen den Versorger ab. Nach der alten FlexStrom Bonusklausel musste der Kunde länger als 12 Monate in der Belieferung sein, um den Bonus zu erhalten.

Die Entscheidung des LG Berlin ist ein deutliches Signal für den unabhängigen Energieversorger. Neben diesem Berufungsurteil hatten bundesweit schon die Richter in mehr als 60 erstinstanzlichen Verfahren in gleicher Weise geurteilt, darunter zuletzt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. All diese Urteile bestätigten, dass ein Treuebonus nur dann an Kunden auszuzahlen sei, wenn diese auch ihrerseits die dafür vereinbarten Bedingungen erfüllen.

Das Urteil widerspricht damit auch der Darstellung des Verkaufsportals Verivox. Die Verivox GmbH behauptet schon seit langem Kunden hätten auch nach dieser alten Klausel einen Anspruch auf den Bonus. Viele Kunden hatten im Vertrauen auf diese Aussage den Klageweg bestritten, waren dann aber kostenpflichtig unterlegen. Auch der nun im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin unterlegene Kunde war über Verivox zu FlexStrom gekommen

Eine Übersicht über die Rechtsprechung findet sich hier: http://www.flexstrom.de/...

Berufungsurteil des LG Berlin: Aktenzeichen 56 S 58/11

FlexStrom AG

Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Tarifmodellen etabliert.

Die FlexStrom Unternehmensgruppe bietet mit FlexGas auch bundesweit attraktive Gastarife an. Umweltbewussten Verbrauchern bietet die FlexStrom Unternehmensgruppe sowohl Ökostrom als auch klimaneutrales Erdgas. Als konzernunabhängiger Energieversorger ist es FlexStrom und FlexGas besonders wichtig, für seine Kunden Energie möglichst günstig auf dem Markt einzukaufen.

FlexStrom ist vielfach für günstige Stromtarife und besonders kundenfreundlichen Service sowie eine solide Bonität ausgezeichnet worden: Stromtipp 05/2011: „Günstiger Strompreis“; Creditreform 02/2012 und 01/2011: Bonitätszertifikat „CrefoZert“; Hoppenstedt CreditCheck 01/2011: „Top-Rating“ für Kreditwürdigkeit; Deutsche Gesellschaft für Qualität und der forum! Marktforschung: „Deutschlands Kundenchampions 2010“; Handelsblatt-Stromstudie 03/2010: „Bester Stromtarif“, Euro Nr.02/2010: „Günstigster Stromanbieter 2010“, Focus-Money 04/2010: „Günstigster Stromanbieter“, n-tv März 2009: „Top-Preis“ im Vergleich „Bester Stromanbieter 2009“, Euro Nr. 01/2009: „Gesamtsieger im Strompreisvergleich“, Findhouse-Stromstudie 2008: „Gesamtnote sehr gut“, Servicestudie 2008 von Tarifvergleich und Guter Rat: „Preis: Sehr gut - Service: Gut“, Handelsblatt & Universität St. Gallen: „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2008 – Sonderpreis Energieversorger“, Emporio-Verbrauchermagazin April 2008: „Preis-Leistungs-Sieger“, TÜV Thüringen von 2006 bis 2009: „zertifizierte Preisgarantie für Privatkunden“

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