Es sei auffällig, dass ein Tarif von verivox plötzlich anders dargestellt wurde. So findet sich der Monatstarif "FlexStrom Classic" im Tarifrechner von verivox erst auf den hinteren Plätzen wieder. Stattdessen wird ein deutlich teurerer Tarif angezeigt. "Wir sehen uns als preisgünstiger Anbieter von Monatstarifen klar benachteiligt", kritisiert FlexStrom-Gründer Robert Mundt diese Praxis.
Bereits seit Oktober gebe es dieses Problem mit verivox. Zunächst war der Tarif korrekt angezeigt worden. Nachdem FlexStrom für den "Classic"-Tarif aber eine niedrige zweistellige Provision angeboten hatte, deaktivierte verivox den direkten Vertragsabschluss. Durch die geänderte Darstellung rückten die FlexStrom-Tarife im Vergleichsrechner extrem weit nach hinten. Genau dagegen klagt nun der mittelständische Versorger vor dem Landgericht Heidelberg und rechnet bis Jahresende mit einem zweistelligen Millionenbetrag als Schadensersatz.
"Als mittelständisches Familienunternehmen können wir überzogenen Provisionsforderungen von verivox nicht nachgeben", so Mundt. "Die Darstellung aller Tarife muss aber davon unabhängig sein, schließlich sucht der Stromkunde ja den günstigsten Tarif."
Insbesondere seit der Insolvenz des Anbieters TelDaFax hat es vermehrt Vorwürfe gegen verivox gegeben. So berichtete das Handelsblatt, Mitarbeiter von verivox hätten Tarifdaten von TelDaFax-Konkurrenten vorab an den mittlerweile insolventen Anbieter gegeben und damit die Tarifangebote maßgeblich beeinflusst.
FlexStrom hatte verivox daraufhin mehrfach mit kritischen Nachfragen konfrontiert, aber bis heute keine ausreichenden Antworten erhalten. Bei FlexStrom heißt es dazu: "Wir haben den Eindruck gewonnen, dass hier nicht mit offenen Karten gespielt wird." Deswegen erwägt der günstigen Energieversorger nunmehr, die Zusammenarbeit mit verivox komplett einzustellen und den Vertrag zu kündigen.
Gerade für die Zukunft des Marktes und für die Unterstützung des mündigen Verbrauchers ist nach Ansicht von FlexStrom die am letzten Donnerstag eingereichte Schadenersatzklage "unvermeidlich". Es gehe um ein klares Zeichen für die Gleichbehandlung mittelständischer Versorger: "Wird dieser Diskriminierung kein Riegel vorgeschoben, bestimmt bald nur noch die Provisionshöhe über die Abbildung der Angebote", befürchtet FlexStrom-Chef Mundt. "Das geht dann vor allem zu Lasten des Verbrauchers, der mehr für Strom bezahlt als notwendig."