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FlexStrom Bonus: Vorsicht vor Falschberatung

Stromanbieter kritisiert Verbraucherzentrale

(lifePR) (Berlin, )
Zu FlexStrom wechseln und dann einen Bonus kassieren. Das ist ganz einfach. Der Stromanbieter warnt aber zugleich vor zweifelhaften Aussagen von Verbraucherzentralen – und verweist dabei auf mehrere Entscheidungen des Landgerichts Berlin.

Als einzige Bedingung für die Erlangung des Bonus bei FlexStrom gilt aktuell: Der Stromkunde muss mindestens ein Jahr von FlexStrom versorgt werden (Tarife Classic und Spezialpaket) oder seine Abschläge innerhalb der vereinbarten Fristen zahlen (andere Tarifangebote). „Eine übersichtliche und leicht verständliche Regelung“, wie Unternehmenssprecher Dirk Hempel im Interview betont.

Der Stromanbieter bemängelt zugleich, dass Verbraucherzentralen in zahlreichen Fällen falsche Aussagen zum FlexStrom-Bonus treffen. „Diese Art der Falschberatung schadet den Verbrauchern und beschädigt das Image der Verbraucherzentralen“, so der FlexStrom-Sprecher.

Bei einer früheren Regelung der Bonusklausel sei eine Belieferung von mehr als 12 Monaten Bedingung für einen Bonus gewesen – doch diese Klausel wird schon seit Sommer 2011 den Vertragsabschlüssen nicht mehr zugrunde gelegt.

Die fragliche Regelung ist zudem von allen Berufungsgerichten bestätigt worden, die diese Frage bisher zu entscheiden hatten, so vom Landgericht Paderborn (5 S35/12), dem Landgericht Oldenburg (2 S 454/12), dem Landgericht Hamburg (320 S73/12, dem Landgericht Chemnitz (6 S 175/12), dem Landgericht Ravensburg (1 S 31/12), – und gleich in mehreren Fällen vor dem Landgericht Berlin (56 S 67/12; 50 S 50/12; 50 S 34/12; 56 S 58/11).

Auch eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin hatte das zuständige Landgericht zum größten Teil (4/7) abgewiesen, in Abweichung zu den oben genannten Entscheidungen die Klausel jedoch für unwirksam erachtet. FlexStrom wird hiergegen Rechtsmittel einlegen und warnt nun vor zweifelhaften Beratungsangeboten für Verbraucher: „Insbesondere wenn von Kunden eine pauschale Beratungsgebühr gefordert wird, ist Vorsicht angebracht“, sagt Hempel. Die Folgen einer Falschberatung trage der betroffene Kunde, einen Rückforderungsanspruch gegen die Verbraucherzentrale gibt es in der Regel nicht.

Zugehörige Aktenzeichen:
LG Berlin, 56 S 58/11
LG Berlin, 16 O 640/11
LG Berlin, 56 S 67/12
LG Berlin, 50 S 50/12
LG Berlin, 50 S 34/12

Mehr Informationen zur Rechtsprechung die alte Bonusklausel betreffend auch unter:
http://www.flexstrom.de/uebersicht_gerichtsurteile.php?jahr=2012

FlexStrom AG

FlexStrom wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist mittlerweile einer der größten unabhängigen Energieversorger Deutschlands. Die Unternehmensgruppe beliefert in ganz Deutschland deutlich mehr als 500.000 Kunden mit Strom und Gas. 2011 erwirtschaftete die FlexStrom Unternehmensgruppe gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzwachstum von 32% auf über 355 Mio. Euro.

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