In der Verfügung des Landgerichts Hamburg wird der Verivox GmbH untersagt, Kundenaussagen "verfälscht im Rahmen einer Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen darzustellen".
Die Zuwiderhandlung durch die Verivox GmbH kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden. (Aktenzeichen LG Hamburg, 315 O22/12).
Antrag auf Einstweilige Verfügung Beschluss des Landgerichts Hamburg
Aktueller Stand:
Mittlerweile hat das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung aufgehoben, nachdem die Verivox GmbH in der mündlichen Verhandlung am 07.03.2012 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Mit dieser verpflichtet sich die Verivox GmbH es strafbewehrt zu unterlassen, "im geschäftlichen Verkehr auf ihrer unter der URL www.verivox.de abrufbaren Internetpräsenz die Aussagen von Kunden der FlexStrom AG im Rahmen einer Kundenzufriedenheitsbefragung im Rahmen einer Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen darzustellen, wenn die Erläuterung wörtlich oder sinngemäß lautet: 'Die Tabelle zeigt an, wie viele Kunden, deren Wechsel im Zeitraum der letzten 6, 12 und 24 Monate erfolgte, noch einmal zu diesem Anbieter wechseln würden.', wenn die dargestellten Zahlen sich auf den Zeitpunkt der Abgabe der Bewertung beziehen, anstatt auf den Zeitpunkt des Wechsels, wie in der Anlage 1 und Anlage 2 zu dem Beschluss vom 17. Januar 2012 geschehen."
Mit Abgabe dieser strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch die Verivox GmbH dürfte nach Auffassung des Landgerichts Hamburg die Wiederholungsgefahr beseitigt sein.