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Landgericht Hamburg zu Kundenbewertungen: Verfügung gegen das Verkaufsportal Verivox

(lifePR) (Hamburg/Heidelberg, )
Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des unabhängigen Energieversorgers FlexStrom eine Einstweilige Verfügung gegen die Verivox GmbH erlassen.

In der Verfügung des Landgerichts Hamburg wird der Verivox GmbH untersagt, Kundenaussagen "verfälscht im Rahmen einer Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen darzustellen".

Die Zuwiderhandlung durch die Verivox GmbH kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden. (Aktenzeichen LG Hamburg, 315 O22/12).

Antrag auf Einstweilige Verfügung Beschluss des Landgerichts Hamburg

Aktueller Stand:

Mittlerweile hat das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung aufgehoben, nachdem die Verivox GmbH in der mündlichen Verhandlung am 07.03.2012 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Mit dieser verpflichtet sich die Verivox GmbH es strafbewehrt zu unterlassen, "im geschäftlichen Verkehr auf ihrer unter der URL www.verivox.de abrufbaren Internetpräsenz die Aussagen von Kunden der FlexStrom AG im Rahmen einer Kundenzufriedenheitsbefragung im Rahmen einer Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen darzustellen, wenn die Erläuterung wörtlich oder sinngemäß lautet: 'Die Tabelle zeigt an, wie viele Kunden, deren Wechsel im Zeitraum der letzten 6, 12 und 24 Monate erfolgte, noch einmal zu diesem Anbieter wechseln würden.', wenn die dargestellten Zahlen sich auf den Zeitpunkt der Abgabe der Bewertung beziehen, anstatt auf den Zeitpunkt des Wechsels, wie in der Anlage 1 und Anlage 2 zu dem Beschluss vom 17. Januar 2012 geschehen."

Mit Abgabe dieser strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch die Verivox GmbH dürfte nach Auffassung des Landgerichts Hamburg die Wiederholungsgefahr beseitigt sein.

FlexStrom AG

Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Monatstarifen etabliert.

Die FlexStrom Unternehmensgruppe bietet mit FlexGas auch bundesweit attraktive Gastarife an. Als konzernunabhängiger Energieversorger ist es FlexStrom und FlexGas besonders wichtig, für seine Kunden Strom, Ökostrom und Erdgas möglichst günstig auf dem Markt einzukaufen.

FlexStrom ist vielfach für günstige Stromtarife und besonders kundenfreundlichen Service sowie eine solide Bonität ausgezeichnet worden.

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