"Den jetzigen Schritt von Verivox finden wir sehr erklärungsbedürftig: Unser Tarif mit geringer Provision wurde plötzlich anders dargestellt und ist damit im Tarifrechner deutlich nach hinten gerückt", sagt FlexStrom-Sprecher Dirk Hempel. "Es handelt sich bei Verivox um ein reines Verkaufsportal."
Seit Dezember geht FlexStrom gerichtlich dagegen vor, dass Tarife mit geringen oder ganz ohne Provision von Verivox falsch dargestellt werden (LG Heidelberg, Aktenzeichen 12 O 91/11 KfH). "Sofern den Stromkunden ganz klar gesagt wird, dass hier bestimmte günstige Angebote "gefiltert" werden, schafft das ganz sicher mehr Transparenz für den Verbraucher", so der Unternehmenssprecher.
Stromkunden, die eine schnelle und unkomplizierte Abbildung des gesamten Energiemarktes wünschen, wissen mit dieser Ankündigung, was sie vom Vermittlungsportal Verivox erwarten dürfen: "Bei Verivox wird in der Standardeinstellung nur ein Auszug aus den Tarifangeboten angezeigt", sagt Hempel. Andere Vergleichsportale wie Check24.de, totarif.de oder preisvergleich.de stellen hingegen die Tarife von FlexStrom nach wie vor ungefiltert dar.FlexStrom und Verivox streiten sich seit Jahren über die Provisionsforderungen des Verkaufsportals. Der Energieversorger weist die Forderungen von Verivox für die Kundenvermittlung als überzogen zurück und hat daher in den letzten Jahren mehrfach eine Diskriminierung beklagt, insbesondere gegenüber dem mittlerweile insolventen Anbieter TelDaFax.
Seit der Insolvenz von TelDaFax gab es wiederholt schwere Vorwürfe gegen Verivox. So berichteten das Handelsblatt und die Financial Times Deutschland unter Berufung auf Eidesstattliche Versicherungen, Mitarbeiter von Verivox und TelDaFax hätten "gemeinsame Sache" gemacht. Der Staatsanwaltschaft Heidelberg liegt dazu mittlerweile eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Verivox vor (Staatsanwaltschaft Heidelberg, Aktenzeichen 320 Js 28010/11).
FlexStrom hat daher bereits im Dezember eine Schadenersatz-Klage vor dem Landgericht Heidelberg gegen Verivox angestrengt. Dabei geht es um einen Tarif, der zunächst korrekt angezeigt worden war. Nachdem FlexStrom für den Tarif eine niedrige zweistellige Provision angeboten hatte, ließ Verivox den Tarif im Vergleichsrechner durch eine falsche Darstellung extrem weit nach hinten wandern.
Vergleichbare Tarife mit höherer Provision wurden hingegen weiterhin auf den vorderen Plätzen im Rechner angezeigt - bis Verivox den Vertriebsvertrag mit FlexStrom kündigte. Verivox erklärte dies in Presseberichten mit einer angeblich hohen Anzahl von Kundenbeschwerden. Diese Behauptung wurde dem Vertriebsportal aber mittlerweile durch eine Einstweilige Verfügung gerichtlich untersagt (LG Hamburg, Aktenzeichen 315 O 615/11).
Aktualisierung: Gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg hat Verivox am 24. Januar 2012 Widerspruch eingelegt. Im Widerspruchsverfahren sah sich die Verivox GmbH zum zweiten Mal innerhalb eines Monats gezwungen, in einem Gerichtsverfahren wegen einer Falschdarstellung zu Lasten des unabhängigen Stromversorgers FlexStrom zu erklären, eine solche Falschdarstellung zukünftig zu unterlassen. Verivox hat sich auch hier einer Strafe von bis zu EUR 250.000,- unterworfen bzw. Ordnungshaft, um so einer Verurteilung zu entgehen. Die Einstweilige Verfügung ist durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung durch die Verivox GmbH obsolet geworden.