Ähnliche Verfahren zu Gebührennachforderungen der Berliner Flughäfen in Millionenhöhe (unter anderem auch mit Germania) sind derzeit vor dem Berliner Landgericht anhängig. Flughafen-Chef Dr. Rainer Schwarz zum BGH-Urteil: "Die Karlsruher Richter haben ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das uns Rechts- und Planungssicherheit für die Gebührengestaltung auf den Berliner Flughäfen gibt."
Germania hatte die Gebühren für die sogenannte Zentrale Infrastruktur (Fluggastbrücken, Wasserversorgung, Enteisung, etc.) mit dem Hinweis auf eine mögliche Quersubventionierung des Flughafens Schönefeld durch die Gebühren des Flughafens Tegel gekürzt. Der BGH hat nun festgestellt, dass eine Quersubventionierung nicht vorliegt. Die Berliner Flughäfen sind vielmehr als Flughafensystem und unternehmerische Einheit zu betrachten. Das heißt: Die Preisgestaltung der Berliner Flughäfen und eine Gesamtkostenkalkulation im Berliner Flughafensystem ist rechtens. Eine Verkehrslenkung durch differenzierte Entgelte auf den einzelnen Flughäfen ist zulässig.
Dies ist das erste Urteil des BGH zu Flughafenentgelten seit 15 Jahren und wird auch für die Gebührenregelungen auf anderen Flughäfen von Bedeutung sein.