Der Schließungsentscheid der Berliner Behörde war bereits am 12. Februar dieses Jahres vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden. Vier Business-Aviation-Unternehmen, darunter Windrose Air und die AFI Flugambulanz, hatten beim Bundesverwaltungsgericht erwirken wollen, dass der Richterspruch des OVG durch das BVerwG überprüft wird. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht sah hierfür jedoch keinen Anlass und setzte dem jahrelangen Tauziehen um die Schließung des Flughafens Tempelhof ein Ende.
"Wir haben nun endgültig Rechtssicherheit bei der Schließung der innerstädtischen Flughäfen", sagte Dr. Rainer Schwarz. "Jeder Versuch, Flugverkehr in Tempelhof weiterzuführen, würde die Planrechtfertigung für den Ausbau Schönefelds zum BBI gefährden. Es wird nun Zeit, sich vom verdienstvollen Flughafen Tempelhof zu verabschieden und sich der einzigartigen Zukunftschance BBI zuzuwenden."
Die Berliner Flughäfen ermöglichen wie berichtet den Linienfluggesellschaften die Verlagerung ihres Verkehrs nach Tegel. Die entsprechenden Kapazitäten hierfür werden derzeit geschaffen. Für die Business Aviation schaffen die Berliner Flughäfen Ersatzkapazitäten im Südteil des Flughafens Schönefeld. Hierzu wird das bestehende GAT (General Aviation Terminal) erweitert und ein zusätzlicher Hangar errichtet. Mit Beginn des Winterflugplans 2011/2012 wird der gesamte Flugverkehr der deutschen Hauptstadtregion auf dem BBI in Schönefeld gebündelt.
Die Verkehrszahlen in Tempelhof sind unterdessen weiterhin stark rückläufig. Die Berliner Flughäfen erwarten eine annähernde Halbierung der Fluggastzahlen von 635.000 im Vorjahr auf rund 350.000 in diesem Jahr. Die Zahl der täglich beförderten Passagiere ist auf unter 1.000 pro Tag gesunken.
Hintergrund: Die heutige BVerwG-Entscheidung bestätigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zur Schließung des Flughafens Tempelhof vom 12. Februar 2007 und damit eines von drei Urteilen zur Konzentration des Luftverkehrs der deutschen Hauptstadtregion auf den BBI am Standort Schönefeld. Im November 2005 hatte das OVG Berlin-Brandenburg bereits die Schließung des Flughafens Tegel spätestens ein halbes Jahr nach der BBI-Eröffnung für rechtens erklärt. Im März 2006 schließlich hatte das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich Grünes Licht für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum BBI gegeben.