1. Da es sich um ein laufendes Bieterverfahren handelt, verbietet es sich, über Art und Inhalt der Angebote öffentlich zu reden. Die Geschäftsführung ist weder Willens noch in der Lage, zu derartigen Spekulationen, die von interessierter Seite mit bestimmten Absichten lanciert wurden, Stellung zu nehmen.
2. Die Geschäftsführung der Berliner Flughäfen bittet um Verständnis, dass erst nach Abschluss des Bieterverfahrens öffentlich über das Ergebnis informiert wird. Bisher sind alle Vergaben mit einem Volumen von über 680 Millionen Euro innerhalb des Kostenrahmens geblieben.