Die BBI-Genehmigung fußt auf drei, klaren, letztinstanzlichen Urteielen:
- November 2005:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt die Schließung des Flughafens Berlin-Tegel für rechtens.
- März 2006:
Das Bundesverwaltungsgericht genehmigt den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Hauptstadt-Airport BBI. Unabdingbare Voraussetzung: die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof.
- Februar 2007:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt die Schließung des Flughafens Tempelhof für rechtens.
Dr. Rainer Schwarz, Sprecher der Geschäftsführung der Berliner Flughäfen: "Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum BBI nur genehmigt, wenn im Gegenzug die Flughäfen Tegel und Tempelhof geschlossen werden. Im zentralen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2006 heißt es: 'Der planfestgestellte Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld unter Beibehaltung der beiden innerstädtischen Flughäfen wäre fachplanerisch nicht gerechtfertigt.' "
Schwarz weiter: "Es hat zehn Jahre harter Arbeit gekostet, die BBI-Planungen rechtssicher zu machen. Angesichts der immensen wirtschaftlichen Bedeutung von Flughäfen für ihre Regionen ist die BBI-Genehmigung das größte Pfund, mit dem Berlin künftig im Wettbewerb der Regionen wuchern kann. Die BBI-Genehmigung ist ein hochkomplexes und fein austariertes juristisches Gebilde. Wer hier Hand anlegt und die Offenhaltung Tempelhofs fordert, gefährdet automatisch den BBI, das wichtigste Zukunftsprojekt unserer Region."