Auch Monate nach Einführung der Regelung und vielfältigen Medienberichten sind viele Fluggäste oft nur spärlich informiert über die Einschränkungen für die Mitnahme im Handgepäck. Nach den vereitelten Terroranschlägen in London im letzten Herbst – dabei sollte Flüssigsprengstoff eingesetzt werden – wurde die Mitnahme von Flüssig- und Schmierstoffen ins Handgepäck stark eingeschränkt. Getränke und andere Flüssigkeiten, Schmierstoffe wie Salben, Cremes oder Brotaufstriche, Parfums oder Zahnpasta sind nur noch in kleinen Mengen mit an Bord zu nehmen. Maßgebend ist dabei die Verpackungsgröße, sie darf - unabhängig von der Füllmenge – 100 ml nicht übersteigen.
Seit November 2006 sind so Tonnen an teils auch noch originalverpacktem Material am Airport eingezogen und vernichtet worden.
Das soll sich nun ändern: Seit Donnerstag haben die Passagiere die Möglichkeit, die einzubehaltenden Flüssig- und Schmierstoffe auch einem guten Zweck zuzuführen. Dazu übernimmt das Christliche Jugenddorf Dortmund die originalverpackten Waren und nutzt diese zur Ausbildung im CJD Ausbildungsmarkt. In dieser Einrichtung erlernen insgesamt 31 Jugendliche die Berufe Verkäufer, Kaufmann/ -frau im Einzelhandel oder Verkaufskraft. Sie lernen über Bestands- und Absatzüberwachung die Funktion eines Warenwirtschaftssystems. Sie präsentieren die Waren und fördern deren Verkauf, indem sie Aktionsflächen wirksam gestalten und dekorieren. So tragen die Sachspenden zu neuen Perspektiven für die Jugendlichen bei.
Andreas Holzem, Jugenddorfleiter des CJD Dortmund, freut sich über die Zusammenarbeit „Es ist schade, dass all diese Waren bislang nur der Vernichtung zugeführt wurden. Jetzt können sie helfen, zur Ausbildung von jungen Menschen mit Lern- und psychischen Behinderungen beizutragen.“
Manfred Kossack, Geschäftsführer der Flughafen Dortmund GmbH, sieht auch eine bessere Argumentation den Fluggästen gegenüber. „Wir hatten viele Nachfragen, ob die Vernichtung der teils noch original verpackten Waren denn sinnvoll ist. Leider lässt sich generell der Einzug der Flüssig- und Schmierstoffe nicht vermeiden. So haben die Fluggäste aber wenigstens die Möglichkeit, die Waren einem sinnvollen Zweck zuzuführen.“