„Dies ist in diesem Verfahren ein Sieg auf der ganzen Linie“, kommentiert Jörg Schumacher, Sprecher der Flughafen-Geschäftsführung, den Gerichtsentscheid.
„Das Gericht hat die von der Lufthansa auf die Anschuldigung der Gewährung unerlaubter Beihilfen gestützten Ansprüche in vollem Umfang zurückgewiesen.“
Die Klage wurde der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH am 11. Dezember 2006 zugestellt. Die gerichtliche Urteilsbegründung liegt der Flughafengesellschaft derzeit noch nicht vor.