Dies hat laut Regierung von Oberbayern zur Folge, dass der 98. ÄPFB nicht mehr mit Ablauf von 10 Jahren außer Kraft tritt. Der Antrag der FMG diente lediglich der Klärung des rechtlichen Status Quo und stellt keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Startbahn dar.
Weitere Informationen unter www.munich-airport.de/planfeststellungsbeschluss