Am 19. Juni 2007 hatten Beamte der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie der Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Berlin, Büros und Wohnungen der Beschuldigten durchsucht und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt. Hunold hatte zwischen dem 1. und dem 8. Juni 2006 Air Berlin-Aktien zum Preis von 471.361,41 Euro, Zurnieden zwischen dem 3. und dem 17. Juli 2006 Aktien für insgesamt 1.028.233,88 Euro gekauft. Die drei anderen Mitarbeiter hatten Anlagen zwischen 20.000 und 52.000 Euro getätigt.
Da sich ein sechster Beschuldigter, ein in Stuttgart ansässiger EDV-Unternehmer laut Einstellungsbeschluss "damit gebrüstet hatte", er verfüge über Insiderinformationen aus dem Haus Air Berlin, nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen auf. Ende Mai 2006 hatten Übernahme-Gespräche zwischen dem Air Berlin-Vorstand und den Eigentümern der Münchener Fluggesellschaft dba begonnen. Bis zum Vertragsabschluss am 16. August 2006 drohten die Verhandlungen jedoch mehrfach zu scheitern. Als die Beschuldigten die Aktien kauften, war also keinesfalls sicher, dass die Übernahme der dba zustande kommen würde. Abgesehen davon war auch nicht zu erwarten, dass danach der Kurs der Air Berlin-Aktie steigen könnte.
Hunold und Zurnieden hatten von Anfang an ihre Unschuld beteuert und versichert, dass sie ihre Aktien damals nur gekauft hätten, um angesichts des sinkenden Kurses öffentlich ein Signal zu setzen. Die Käufe waren auch der Börsenaufsicht gemeldet und auf der Internetseite von Air Berlin veröffentlicht worden.
Joachim Hunold erklärte dazu am Mittwoch in Berlin: "Die mehr als einjährigen Ermittlungen waren für mich, meine Familie und meine Kollegen eine schwere Belastung. Ich bin froh, dass das nun endlich ausgestanden ist." Das Ermittlungsverfahren ergab auch, dass der Stuttgarter EDV-Unternehmer keine Kenntnis von Insiderinformationen hatte. Hunold und Zurnieden besitzen die damals gekauften Aktien immer noch.