Die Flughafen Wien AG hat bei sämtlichen Ausbaumaßnahmen alle österreichischen Gesetze eingehalten, die erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die behördlichen Auflagen erfüllt. Für die Terminalerweiterung Skylink liegt ein Feststellungsbescheid vor, dass keine Notwendigkeit einer UVP besteht.
Die betroffenen Projekte sind größtenteils schon umgesetzt, die noch im Bau befindlichen werden wie geplant fortgesetzt. "Wir werden die Umsetzung der Vereinbarung zwischen Republik Österreich und EU selbstverständlich unterstützen," bestätigt Mag. Herbert Kaufmann, Vorstandssprecher der Flughafen Wien AG. Die Flughafen Wien AG wird alle zwischen Republik Österreich und EU-Kommission vereinbarten partizipatorischen Maßnahmen mittragen, den "ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht" (ex-post-UVB) erstellen lassen und die dazu notwendigen Gutachten beibringen.
Die laufende Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) für die Errichtung einer dritten Piste am Flughafen Wien ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Diesem UVP-Verfahren für eine dritte Piste war ein mehrjähriges, freiwilliges Mediationsverfahren unter Einbindung von Bürgerinitiativen, Umweltanwaltschaften, betroffenen Gemeinden sowie der Länder Wien und Niederösterreich vorangegangen. Die in diesem Verfahren vereinbarten Rahmenbedingungen für die Errichtung einer dritten Piste finden in der Umweltverträglichkeits-Erklärung und im Projekt selbst ihren Niederschlag. "Wir halten uns an die Verträge, die wir im Mediationsverfahren mit den vom Flugverkehr Betroffenen abgeschlossen haben," stellt Kaufmann klar.
Das zwischen der Republik Österreich und der Kommission vereinbarte Konzept einer ex-post UVP wird unter www.viennaairport.com im Internet veröffentlicht.