Klar: das Geld, das „irgendwann“ einmal dazu genutzt werden soll, um eine längere Auszeit (oder einen früheren Ruhestand) zu finanzieren, muss auch „irgendwann“ eingezahlt werden. Doch woher können die entsprechenden Summen eigentlich bezogen werden?
Die gute Nachricht ist in diesem Zusammenhang, dass diejenigen, die vom Zeitwertkonto – berechtigterweise – ein hohes Maß an Flexibilität erwarten, hier nicht enttäuscht werden. Im Gegenteil! Ein Blick auf die entsprechenden Rahmenbedingungen zeigt, wie vielseitig theoretisch hier eingezahlt werden kann. Gleichzeitig entscheidet jedoch der Arbeitgeber darüber, was erlaubt ist und was nicht. Entsprechende Details lassen sich in den festgelegten Rahmenbedingungen nachlesen.
Individuelle Vorgaben beachten
Welche Gehaltsbestandteile in das Zeitwertkonto eingebracht werden können, wird seitens des Arbeitgebers festgelegt. Während sich manche Unternehmen hier durchaus flexibel zeigen, gibt es andere, die die Einzahlungsoptionen deutlich einschränken.
Ein Blick in die Rahmenbedingungen zum Zeitwertkonto hilft hier schnell weiter. Diejenigen, die von ihrem Arbeitgeber hierbei nicht eingeschränkt werden und dementsprechend frei agieren können, können über die Art und die Höhe der jeweiligen Summen selbst bestimmen.
Welche Gehaltsbestandteile können auf ein Zeitwertkonto eingezahlt werden?
Bestehen keine Einschränkungen, sind Arbeitnehmer in Bezug auf die Einzahlung auf ihr Zeitwertkonto vergleichsweise frei.
So können im flexibelsten Fall unter anderem:
- Bruttogehalt
- Gratifikationen
- Tantiemen
- Überstunden bzw. deren Gegenwert
- Urlaubsansprüche
- Urlaubsgeld
- Abfindungen aus Pensionsansprüchen
Die Einzahlung auf das Zeitwertkonto – auch in steuerlicher Hinsicht interessant
Weshalb die Einzahlung auf ein Zeitwertkonto auch in steuerlicher Hinsicht interessant sein kann, zeigt sich vor allem am Beispiel der bereits oben erwähnten Überstunden. Würde sich ein Arbeitnehmer beispielsweise dazu entschließen, sich diese auszahlen zu lassen, würde der betreffende Betrag direkt versteuert werden. (Achtung! Selbstverständlich fallen später, wenn das Zeitwertkonto genutzt wird, auch Steuern auf die jeweiligen Summen an. Die steuerliche Belastung wird dementsprechend nicht erlassen, sondern nur verschoben.)
Welches Vorgehen ist am sinnvollsten?
Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Gehaltsbestandteile am ehesten auf das Zeitwertkonto gezahlt werden sollten. Hierbei gibt es jedoch kein standardisiertes Vorgehen. Solange alle Vorgaben des Arbeitgebers eingehalten werden, gilt es, sich individuell zu entscheiden.
Während manche Arbeitnehmer ohne Probleme auf ihr Urlaubsgeld verzichten können, weil sie ohnehin „auf Balkonien“ urlauben und ihre Reisekasse nicht zu stark belastet wird, gibt es andere, die auf ihr Urlaubsgeld angewiesen sind.
Wer hingegen viele Überstunden leistet, kann gut beraten sein, sich diese nur zum Teil auszahlen zu lassen und den anderen Teil im Zeitwertkonto anzulegen. Doch wie bereits erwähnt: eine feste Regel gibt es hier nicht! Stattdessen ist es wichtig, die persönliche Situation abzuwägen und – sofern möglich – immer wieder neu zu entscheiden.
Fest steht: moderne Zeitwertkonten sind so flexibel, dass sie es erlauben, die entsprechenden Einzahlungen ideal an die eigene Lebenssituation anzupassen.
Sie möchten sich grundlegend darüber informieren, welche Möglichkeiten Ihnen ein Zeitwertkonto bietet? Kein Problem! Die Mitarbeiter der Foresight GmbH helfen Ihnen gern weiter. Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen aufzeigen können, wie Sie ein Zeitwertkonto genau so betreiben können, dass es Ihren Vorstellungen entspricht.