In vielen Städten weltweit hat hier ein Umdenken stattgefunden und es wird versucht, unter anderem mit mehr Radwegen den Verkehr neu zu organisieren und klimafreundlicher zu gestalten. Elementar für leistungsfähige und vor allem sichere Radwege sind dabei die Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV).
Die FGSV hat mit den im letzten Jahr erschienenen „E Klima“ für viele Richtlinien aufgezeigt, welche Elemente für einen Klimaschutz im Verkehr bereits heute vorhanden sind, und Empfehlungen gegeben, wie die Richtlinien in Zeiten des Klimawandels angepasst werden müssen. Für den Radverkehr sind hier in erster Linie die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) gültig. Doch auch andere Regelwerke nehmen Einfluss auf die Verteilung des öffentlichen Raums. Dazu gehören beispielsweise die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt), die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR), die in diesem Jahr neu herausgegeben werden, oder die „Hinweise zum Fahrradparken“.
Aktualisierung der Richtlinien
Einen Ausblick auf viele Änderungen geben zwei FGSV-Gremienmitglieder auf dem 8. Nationalen Radverkehrskongress in Frankfurt am Main, der am 20. und 21. Juni stattfindet. Jörg Ortlepp und Peter Gwiasda halten Vorträge im Fachforum „E Klima und ERA: Neue Chancen für die kommunale Planungspraxis?“.
Ortlepp, der bei der FGSV den Arbeitsausausschuss „Radverkehr“ leitet, referiert über die allgemeine Entwicklung der Richtlinien hinsichtlich des Klimaschutzes: „Zur Unterstützung der Klimaschutzziele des Bundes sollen die technischen Regelwerke zur Planung von Verkehrsnetzen und Verkehrsinfrastruktur die Anforderungen des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußverkehrs priorisieren und mehr Raum für Begrünung und Versickerungsflächen im Straßenraum berücksichtigen.“
Zur Weiterentwicklung der ERA spricht Gwiasda, als Leiter des zuständigen Arbeitskreises der FGSV: „Die ERA setzen weiterhin auf ein breites Repertoire von Führungsformen und Knotenpunktlösungen. Dies ist notwendig, um den sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Deutschland gerecht zu werden. Die einzelnen Führungsformen und Knotenpunktlösungen wurden auf den Prüfstand gestellt und hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit optimiert.“
Mehr als nur Mindestmaße
Radverkehrsanlagen sollen in Zukunft mehr als nur einen Mindeststandard erfüllen, um den steigenden Radverkehrsmengen gerecht zu werden. So müssen Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr nach den zukünftigen ERA, die für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen gelten, den Anforderungen des künftigen Basisstandards entsprechen. Dieser Basisstandard sieht für Radwege in einer Fahrtrichtung eine Breite von 2 Metern und für Radschnellwege von 3 Metern vor. Die Verwendung von Mindestmaßen muss dann besonders begründet werden.
Schutzstreifen auf der Fahrbahn sollen nicht mehr nur 1,25 Meter breit, sondern mindestens 1,50 Meter breit angelegt und nach Möglichkeit noch breiter werden. Abstände zum fließenden wie zum ruhenden Verkehr sollen künftig mit 0,75 Meter Breite auch die sog. Dooring-Unfälle mit PKW-Türen verhindern.
Die ERA werden zurzeit mit vielen anderen Entwurfsrichtlinien aktualisiert und im Anschluss veröffentlicht. Den Anfang macht im Sommer 2023 die den Parkraum betreffenden Empfehlungen EAR.