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10 Jahre „Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung“ … und nun?

Strategien und Ideen für wirksames Gesundheitsmanagement ist Thema einer BBGM-Fachtagung am 10.10. in München

(lifePR) (München, )
Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass Arbeitgeber auch solche Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln müssen, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben (§ 5 Abs. 3 ArbSchG).  Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das zentrale Element im Arbeitsschutz. Nach § 5 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungsfaktoren zu ermitteln.  § 5 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz listet exemplarisch Risiken für eine Gefährdung auf. 2013 wurde mit der Nr. 6 auch die Gefährdung durch psychische Belastung aufgenommen.

Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz

Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, die mentale Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen. Vielmehr gilt es bei der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu untersuchen, um so Gefährdungen durch psychische Belastung zu verhindern oder zu minimieren. Der Blick muss hier insbesondere auf die Arbeitsanforderungen, die Arbeitsinhalte, die Arbeitsorganisation, die sozialen Beziehungen bei der Arbeit und die Arbeitsumgebung gerichtet werden.

"Vernetzt statt verkrampft: Strategien und Ideen für wirksames Gesundheitsmanagement" ist das Thema des Workshops der BBGM-Regionalgruppe Südbayern am 10. Oktober 2023 in München. Dabei ist das Veranstaltungskonzept anders als bei „üblichen“ Tagungen:
  • Statt langer, ermüdender Vorträge gibt es kurze Impulse, d.h. ein kurzer Bericht (max. 15 Min.) eines Unternehmensvertreters zu einem Fokusthema.
  • Anschließend diskutieren die Teilnehmer in 2-3 Gruppen über das Fokusthema und ….
  • ...präsentieren hinterher ihre Ergebnisse.
  • Nach der Ergebnis-Präsentation gibt es noch Raum für Diskussionen.
Die Fokusthemen sind:
  • Ohne STRATEGIE kein wirksames BGM! - Es gibt aber keine Patentrezepte - Was tun?
  • 10 Jahre Gefährdungsbeurteilung “Psychische Belastungen“ …   wie ist der Stand?
  • GESUNDE FÜHRUNG: Mehr als nur Zahlen im Blick
Weitere Informationen und Anmeldung bei www.Kompetenzforum-Betriebliche-Gesundheit.de

Der Frühbucherpreis beträgt bis 07.08.2023 für BBGM-Mitglieder 99,00 € und für Nicht-Mitglieder 139,00 €. Ticket-Bestellungen ab 08.08.2023 kosten für BBGM-Mitglieder 129,00 € und für Nicht-Mitglieder 169,00 €. Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. inkl. Verpflegung Kaffee, Tee, Getränke, Mittagessen).

Weitere Infos: www.Kompetenzforum-Betriebliche-Gesundheit.de P

 

FQL - Fröhlich Qualität Liefern

Der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. [BBGM] ist ein selbständiger und unabhängiger Fachverband. Der BBGM steht für alle Themen der betrieblichen Gesundheit mit dem Ziel der Stärkung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden und Führungskräften durch Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Der BBGM bietet internen betrieblichen Fachkräften sowie externen Akteuren für die betriebliche Gesundheitsarbeit: Orientierung, Qualifizierung und fachbezogenen Austausch. Die BBGM-Regionalgruppe Südbayern unterstützt diese Ziele aktiv mit Impulsvorträgen, Workshops, Events und Netzwerktreffen in München, die nicht nur für BBGM-Mitglieder sondern auch für andere BGM- und BGF-Interessierte zugänglich sind.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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