„Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen“ seit 10 Jahren im Arbeitsschutzgesetz
Offenbar scheint die vor zehn Jahren ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommene „Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen“ keine Wirkung zu zeigen. Um das Risiko für psychische Erkrankungen im Job zu senken, fordert das Arbeitsschutzgesetz seit 2013 ausdrücklich, dass Arbeitgeber auch solche Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln müssen, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben (§ 5 Abs. 3 ArbSchG). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungsfaktoren zu ermitteln.
Workshop für wirksames Gesundheitsmanagement am 12. März 2024 in München
"Vernetzt statt verkrampft: Strategien und Ideen für wirksames Gesundheitsmanagement" ist das Thema des Workshops der BBGM-Regionalgruppe Südbayern am 12. März 2024 in München für
- Unternehmer,
- betriebliche Entscheidungsträger,
- Personalverantwortliche,
- Führungskräfte sowie
- Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte.
- Ohne STRATEGIE kein wirksames BGM! - Es gibt aber keine Patentrezepte - Was tun?
- 10 Jahre „Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen“ … wie ist der Stand?
- GESUNDE FÜHRUNG: Mehr als nur Zahlen im Blick
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