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FD
Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin

Offensive für Kulturelle Bildung

Arbeitsthesen der Linksfraktion

(lifePR) (10111 Berlin, )
Mehr denn je braucht gesellschaftliche Teilhabe, brauchen das friedliche Miteinander und der gegenseitige Respekt in der demokratisch verfassten, pluralen und multiethnischen Gesellschaft kulturelle Bildung. Kulturelle Bildung ist zu einer strategischen Querschnittsaufgabe geworden. Ohne ein interessiertes und gebildetes Publikum haben auch Kunst und Kultur und deren Institutionen keine Zukunft. Auf kulturelle Bildung sollten jede Bürgerin und jeder Bürger lebenslang Anspruch haben.

Kulturelle Bildung soll insbesondere Kinder und Jugendliche befähigen, sich mit kulturellen Prozessen und ihren Präsentationen in Kunst und Alltag auseinander zu setzen und eigene Wünsche und Vorstellungen zu artikulieren. Kulturelle Bildung vermittelt die Wahrnehmung von gesellschaftlichen Zusammenhängen und ermöglicht somit eine aktive gesellschaftliche Teilhabe. Angebote der kulturellen Bildung sind ganzheitlich angelegt, sie tragen den gesamten Menschen mit seinen ästhetischen, kognitiven, sinnlichen, sozialen und emotionalen Kräften.

Kinder und Jugendliche sind die Akteure und das Publikum von morgen, sie sollen die Chance haben, die Vielfalt der Kulturen in Berlin zu erfahren und ihre eigene gestalterische Kreativität unabhängig von der sozialen Lage der Eltern zu entwickeln. Insbesondere Kinder und Jugendliche brauchen Fähigkeiten und Handlungskompetenzen, die nicht allein mit Wissen, sondern auch mit Intuition und Lebenskunst zusammenhängen, die Selbstvergewisserung und kritische Weltaneignung ermöglichen. Gestalterische Praxis und die Auseinandersetzung mit Künsten und Kulturen zielen auf diese Schlüsselkompetenzen, sie entwickeln Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, vermitteln sozialen und gestalterischen Sinn und fördern so die Motivation zu lebensbegleitendem Lernen. Das gilt generationenübergreifend und hat zunehmend auch für die ältere Generation Bedeutung.

Wir treten dafür ein, in Berlin ein ressortübergreifendes Konzept kultureller Bildung auszuarbeiten und umzusetzen. Darin sollte unter anderem enthalten sein:

- Frühkindliche kulturelle Bildung hat entscheidende Bedeutung für spätere kulturelle Orientierungsfähigkeit. Die moderne Lernforschung stellte fest: Je früher Kinder aus sozial oder sprachlich benachteiligten Familien mit musischer Bildung oder auch Spracherziehung in Berührung kommen, desto größer ist die Erfolgschance in Schule und Beruf. Deshalb müssen für alle und schon für diese Altersgruppe entsprechende Bildungskonzepte umgesetzt werden.

- Musische Bildung an den Schulen darf nicht weiter eingeschränkt werden, sondern sollte über Musik und bildende Kunst hinaus auf alle Kunstbereiche (auch wieder auf Theater und Tanz sowie weitere Künste wie Film, Fotografie und Medienkunst) ausgedehnt werden.

- Kulturelle Bildung in der Schule ist zugleich integral, fächerübergreifend zu konzipieren. Querverweise schaffen Sinnzusammenhänge, Projektunterricht und die darin mögliche Begegnung mit dem kulturell Neuen und Anderen stärken Problemlösungskompetenz, soziales Lernen und Orientierungsvermögen.

- Wir wollen, dass Künstlerinnen und Künstler aller Kunstsparten als externe Expertinnen und Experten in den Schulen ergänzend zum herkömmlichen Kunstunterricht Angebote zur kulturellen Bildung machen. Wir unterstützen deshalb die breite Anwendung solcher Modellprojekte wie »Künstler an Schulen« und befürworten das Patenschaftsmodell des Rates für die Künste zwischen Kultureinrichtungen und Schulen. Kindertagesstätten und Schulen sollen sich für freiberufliche KünstlerInnen öffnen. Diese Aktivitäten sind eng mit dem Projekt „Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS)“ zu verbinden. 500 der 2500 Stellen des Projekts sind dafür zu binden. Insbesondere für Kinder aus sozialen Brennpunkten und mit nichtdeutschsprachigem Hintergrund, die kaum Ausweichmöglichkeiten im außerschulischen Bereich haben, bietet kreativkünstlerische Tätigkeit wichtige Einstiege in das Bildungssystem.

- Die Kultureinrichtungen werden durch Zielvereinbarungen im Rahmen der Zuschussverträge angehalten, Projekte für Kinder und Jugendliche als Teil ihrer Kernaufgabe zu entwickeln, ihre Angebote auch für diese Zielgruppe zu öffnen und verbindliche Partnerschaften mit den anderen Akteuren der kulturellen Bildungsarbeit, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten sowie Trägern der freien Jugendarbeit, einzugehen. In diesem Zusammenhang ist die Festschreibung eines prozentualen Anteils aus der Gesamtzuwendung für die jeweiligen Einrichtungen (für die zuvor benannte Zielgruppe) zu diskutieren.

Zentraler Punkt ist die Schaffung neuer Schulstrukturen, die Ganztagsschule bietet hierfür die besten Vorraussetzungen. Die erste Reaktion auf das schlechte Abschneiden der deutschen SchülerInnen in der Pisa-Frage, die Verstärkung der naturwissenschaftlichen Fächer zu Lasten der musischen Fächer, zielt in die falsche Richtung. Die Schulen müssen ihr System von dem memorisierenden Wissenserwerb hin zur Bildung von zentralen Kompetenzen umstellen, hin zum Fähigkeitserwerb, selbstständig zu handeln, die kognitiven und technischen Instrumentarien der Gegenwart bewusst einzusetzen und in verschiedenartigen Gruppen erfolgreich zu interagieren. Dies zu realisieren würde den Wandel des Lernens, eine neue Art der Schule erfordern und ermöglichen. Flexible Stundenpläne, die Integration fächerübergreifender Projekte in die Curricula und Förderung von selbstständigem Lernen sind zentrale Momente in diesem Prozess.

Die einzige Chance für einen Wandel liegt in der Öffnung der Schulen und in der Veränderung der Ausbildungsstandards. Nicht nur den SchülerInnen fehlt es an ästhetischer Kompetenz und den damit verbundenen Fähigkeiten, bestimmte Codes dechiffrieren zu können, auch in der Lehrerausbildung fehlt es für den ästhetischen Bereich an qualitativen Ausbildungsstandards: Die klassische humanistische Bildung wird nicht mehr vermittelt. Die LehrerInnen sind teilweise überfordert. Zwingend notwendig sind die Formulierung und das Setzen von Standards für Bildung, Ausbildung und Studiengänge. Kulturelle Bildung muss auch die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Fortbildung von LehrerInnen beinhalten.

Die Ressorts von Bildung, Kultur und Jugend, deren Beziehungen untereinander als „magisches Dreieck“ in die Fachdebatte eingegangen sind, dürfen nicht aufgrund unterschiedlicher Herangehens- und Denkweisen zum Bermuda-Dreieck werden.

Wir fordern eine systematische Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Kultur, Jugend und Schule, Soziales sowie dem Integrationsbeauftragten und wollen mit der Schaffung eines Landesbeauftragten für kulturelle Bildung hierfür die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen schaffen:

Für die Koordination der kulturellen Bildung in Berlin soll ein/e Landesbeauftragte/r bei der Senatskanzlei eingesetzt werden, der/die mit Unterstützung ei¬ner Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene und eines Fachbeirates den Überblick über die vielfältigen Aktivitäten auf diesem Gebiet in Berlin hat, den fachpolitischen Austausch ermöglicht, die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger und Angebote unterstützt und regelmäßig Senat und Abgeordnetenhaus einen Bericht »Kulturelle Bildung in Berlin« vorlegt.

Zur ergänzenden Förderung wird beim Landesbeauftragten für kulturelle Bildung eine Stiftung für Kulturelle Bildung mit einem Projektfonds errichtet. In den Fonds sollten öffentliche finanzielle Mittel sowie Drittmittel, darunter auch von privater Seite, fließen. Den Grundstock des Fonds könnte eine Zweckbindung von Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie bilden. Bei einer Zugrundelegung von 10 Prozent, in Anlehnung an die Vorschrift aus dem KJHG, würden ca. 7,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Zentraler Bestandteil soll ein Künstlerhonorarfonds sein, der für kulturelle Bildungsarbeit in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich sollten nur „Tandemprojekte“ antragsberechtigt sein und nur eine Kofinanzierung gewährt werden. D.h. die Antragsteller (Schule plus Künstler/in, Kulturprojekt bzw. Kulturinstitution) sollten sich bereits über ein gemeinsam interessierendes und realisierbares Projekt verständigt haben und auf eine Mitfinanzierung vor Ort (Schule, Bezirk) verweisen können. Dieser zusätzliche Projektfonds zur Absicherung der Tätigkeit von Künstlerinnen und Künstlern in Bildungseinrichtungen sowie zur Förderung innovativer Konzepte kultureller Bildung darf die bisher in anderen Ressorts zu leistende Absicherung der Träger der Kinder-, Jugend- bzw. Seniorenkulturarbeit sowie der kulturellen Bildung in den Schulen nicht ersetzen, sondern er muss sie ergänzen.
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