Ziel der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sei es, so die PC-Feuerwehr, mehr Transparenz im Dienstleistungsmarkt zu schaffen:
Generell unterscheidet die DL-InfoV zwischen Informationen, die immer verfügbar sein und solchen, die auf Anfrage zugänglich gemacht werden müssen. Zu ersteren zählen die Impressumpflicht, Angaben zur Berufshaftpflicht, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers, und Angaben zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie ein Dienstleister diese Informationen bereitstellt, kann er selbst entscheiden. Wichtig ist, dass die Angaben frei zugänglich und öffentlich sind.
Auf Anfrage ist ein Dienstleister verpflichtet, berufsrechtliche Angaben, Angaben zu den ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften und seine Preisgestaltung offenzulegen. Alle Informationen müssen in allen ausführlichen Unterlagen über die Dienstleistung enthalten sein.
„Für Dienstleister bietet es sich an, selbst ein sogenanntes Informationsblatt zur Dienstleistung zu erstellen“, rät Michael Kittlitz, Geschäftsführer des Hamburger Unternehmens. „Dieses Informationsblatt veröffentlicht man am besten auf der eigenen Website. Bei einem Vertragsabschluss können diese Unterlagen dann noch einmal in schriftlicher Form übergeben werden.“
Das 1996 gegründete Hamburger Unternehmen umfasst ein Netz aus über 30 Standorten. 2006 wurde die PC-Feuerwehr als geprüftes Mitglied in den Deutschen Franchise Verband aufgenommen und hat als erstes System dieser Branche das Qualitätssiegel des System-Checks erhalten. Der Schwerpunkt des Full-Service-Angebots liegt in der Beratung sowie dem Aufbau bedarfsgerechter und leistungsstarker Komplettanlagen für Gewerbetreibende und Unternehmer.