Die Top Service - QiV - Einrichtungen erfüllen durch die Anerkennung nach §45 b des Sozialgesetzbuches SGB XI die Voraussetzungen, um mit niedrigschwelligen Betreuungsangeboten auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz) in der eigenen Häuslichkeit oder in Angeboten betreuten Wohnens ein selbständiges Leben zu ermöglichen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die damit verbundenen Leistungen sind gemäß §4 Abs. 16 UstG steuerfrei. Anspruchsberechtigte erhalten finanzielle Hilfen der Pflegekassen.
Die Leistungen sind qualitätsgesichert. Die Einrichtungen tragen das Gütesiegel QiV® Qualitätsgemeinschaft Integrierte Versorgung, das regelmäßig von der unabhängigen Gutachterstelle DQS GmbH überprüft wird. Zusätzlich ist die DIN ISO 9001:2008 - Konformität erklärt.
Im Rahmen eines Startpaktes werden die Systempartner/innen eingearbeitet. Sie werden mit umfangreichen Systemdokumentationen, Betriebsführungs- Know-how und Werbematerial ausgestattet. Enthalten ist die Konformitätsprüfung zur Erteilung des Gütesiegels durch die DQS-GmbH. Im Netzwerkkonzept werden die Gründer/innen durch bereits erfahrene Systembetreiber/innen unterstützt. Die Gründungsförderung durch ein Startgeld-Darlehen der KfW-Bank ist möglich.