Schulte sagte, mit diesen zur Vorbereitung des Großprojektes dienlichen Maßnahmen werde einerseits eine zügige Inangriffnahme des Vorhabens unter Berücksichtigung von Vegetationsperioden sichergestellt, andererseits würden keine irreversiblen Fakten geschaffen. Dieser Umstand habe den Verwaltungsgerichtshof Kassel bewogen, keine Einwände gegen die von der Fraport unter Nutzung des Sofortvollzugs geplanten Maßnahmen zu erheben. Dies sei mit einer Verfügung vom 25. April 2008 auch Kelsterbach und dem BUND mitgeteilt worden. Das Gericht habe keine Veranlassung gesehen, "Fraport zu bitten, die angekündigten Maßnahmen bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag zurückzustellen". Der Haltung des Gerichts folgend habe das Regierungspräsidium in Darmstadt einer "vorzeitigen Besitzeinweisung" von Grundstücken in Kelsterbach zugestimmt, womit der Startschuss zur Vorbereitung der Aktion habe gegeben werden können.
Schulte sagte, es bleibe aber bei der grundsätzlichen Linie der Fraport, aus Gründen der Fairness und aus Respekt vor der Rechtsprechung keine nicht rückholbaren Tatsachen vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel in den Eilverfahren zu schaffen. Man vertraue auf zukunftsweisende richterliche Beschlüsse bei der Gestaltung der nationalen Aufgabe des Flughafenausbaus.
Schulte erklärte, wichtig seien vor allem zeitgerechte Entscheidungen. Die neue Landebahn solle spätestens im Winterflugplan 2011 in Betrieb genommen werden. Die Botschaft auf den Weltmärkten, wo über 150 Flughäfen Erweiterungen planten, müsse lauten: "Mit Frankfurt ist zu rechnen".