Die Freifahrt gilt natürlich auch für die Nachtfahrt am 17. Juli, wenn die Seilbahn bis 24 Uhr in Betrieb sein wird.
80 Jahre Schauinslandbahn: Sie lebe hoch
Die Freifahrt gilt natürlich auch für die Nachtfahrt am 17. Juli, wenn die Seilbahn bis 24 Uhr in Betrieb sein wird.