Einige Maßnahmen dieses "Service- und Sicherheitskonzeptes" sind in den vergangenen Monaten bereits schrittweise umgesetzt worden, andere stehen kurz vor der Einführung.
Das im Aufsichtsrat vorgestellte Konzept war im Vorfeld innerhalb der VAG intensiv beraten worden. Dabei wurden insbesondere auch der Betriebsrat und der Fahrgastbeirat Freiburg gehört, die sich beide ausdrücklich für die Umsetzung des Konzeptes aussprachen. Das gilt explizit auch für den durchaus kritisch diskutierten Punkt, nämlich die probeweise Einführung von Videoanlagen in einigen Fahrzeugen ab Mitte April. So hatte der Fahrgastbeirat Freiburg mehrfach über Fragen der objektiven und subjektiven Sicherheit diskutiert und im Ergebnis die probeweise Einführung von Kameras in den Fahrzeugen grundsätzlich begrüßt. Auch der VAG-Betriebsrat unterstützt nachdrücklich die Einrichtung von Kameras in den Fahrzeugen.
Im Einzelnen umfasst das Konzept die Bausteine
- Fahrzeugbegleiter in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit
- Einstieg bei den Bussen nur über die vom Fahrer kontrollierte 1. Tür
- Verbot von Essen und Trinken in Bussen und Bahnen
- Probelauf mit Videoanlagen in 10 Combino- Stadtbahnwagen
Ziel der VAG ist es mit diesen Bausteinen des Service- und Sicherheitskonzeptes die Sauberkeit in den Fahrzeugen zu verbessern, Vandalismusschäden einzudämmen, das (subjektive) Sicherheitsgefühl von Kunden und Mitarbeitern zu erhöhen, gewaltbereite Personen abzuschrecken sowie eine effiziente Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen.
Insbesondere der Vandalismus an Fahrzeugen und Anlagen hat bezifferbare Folgen: Der materielle Schaden für die VAG beläuft sich seit 1998 allein bei den Bussen und Bahnen auf mehr als 1,6 Millionen Euro. Wie die Erfahrungen anderer Verkehrsbetriebe zeigen, lassen sich derartige Kosten mit Hilfe von Videokameras verringern.
Die VAG ist sich bewusst, dass die Videoüberwachung in Fahrzeugen ein sensibles Thema ist. Aus diesem Grunde wird in einem Probebetrieb evaluiert, ob die mit der Videoüberwachung angestrebten Ziele tatsächlich auch erreicht werden und inwieweit diese auf Akzeptanz bei den Fahrgästen stößt. Die VAG-Vorstände stellen hierzu klipp und klar fest: "Es geht der VAG nicht darum, Mitarbeiter oder Fahrgäste zu beobachten." Im Gegenteil: die Videoüberwachung dient dem Schutz und der Sicherheit von Fahrgästen, Fahrpersonal und Fahrzeugen. Sie zielt ab auf Prävention und auf Aufklärung bei konkreten Vorkommnissen. Die Aufzeichnungen der Kameras werden nur dann ausgewertet, wenn es hierzu einen begründeten Anlass gibt.
Freiburg gehört mit zu den letzten Straßenbahnbetrieben in Deutschland, die noch keine Videoanlagen in den Fahrzeugen einsetzen. Die meisten anderen Betriebe berichten von einem deutlichen Rückgang der Vandalismusschäden und einer hohen Akzeptanz bei den Fahrgästen. Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfiehlt seinen Mitgliedern ausdrücklich die Videoüberwachung in Straßenbahnen.
Information und Befragung
Über die Medien sowie über die "Brettlektüre" in den Fahrzeugen und im Internet informiert das Verkehrsunternehmen in diesen Tagen umfassend über die geplante Neuerung. Parallel zum Probebetrieb wird die VAG zudem eine breit angelegte Fragebogenaktion durchführen, mit der das Unternehmen bei seinen Fahrgästen ein Meinungsbild hinsichtlich der Akzeptanz dieser neuen Maßnahme einholt.
Der Start der Fragebogenaktion wird in den kommenden Tagen gesondert über die Medien angekündigt werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Der Einsatz von Kameras sowie das Speichern und Auslesen von Daten erfolgt streng nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes unter der Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen (Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt Freiburg wurde das Konzept abgestimmt.
Mit Kameras ausgestattete Fahrzeuge werden innen und außen entsprechend gekennzeichnet. Ein Auslesen der Videoaufzeichnungen erfolgt nur dann, wenn es hierfür einen begründeten Anlass gibt. Es erfolgt ausschließlich durch den Betriebsleiter oder einen seiner beauftragten Mitarbeiter.
Die Aufnahmen der Innenraumkameras werden in einem Ringspeicherrecorder aufgezeichnet und nach maximal 48 Stunden automatisch überschrieben.