Die roten Aufkleber sollen die Passagiere grundsätzlich daran erinnern, die AHA-Regeln zu beherzigen:
Abstand wahren, Hygiene einhalten und dort Alltagsmasken zu tragen, wo kein Abstand möglich ist. Die Aufkleber ergänzen ein Bündel an Informationen, die der Verkehrsbetrieb seinen Kundinnen und Kunden breitstellt. Auf die Einhaltung der Regeln wird unter anderem an den Informationsdisplays der Haltestellen und auf den Monitoren in den Fahrzeugen hingewiesen. Auch regelmäßigen automatischen Durchsagen in den Fahrzeugen erinnern an die Maskenpflicht.
„Unsere Fahrausweisprüferinnen und -prüfer, die derzeit nicht nur die Fahrscheine, sondern auch die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren, berichten immer wieder, dass bei dem ein oder anderen Fahrgast schlichtweg die Vergesslichkeit der Grund für den fehlenden Schutz war und man für die freundliche Erinnerung auch durchaus einmal Dankbarkeit erntet,“ berichtet Oliver Benz. Stephan Bartosch greift diesen Faden auf: „Fast alle sind sich ihrer Selbstverantwortung und ihrer Verantwortung den Mitmenschen gegenüber bewusst und handeln dementsprechend. Dafür sind wir auch für unsere Mitarbeitenden und Fahrgäste extrem dankbar“.
Auch die Mitarbeitenden des städtischen Vollzugsdienstes (VD), kontrollieren regelmäßig in Bussen und Bahnen, und belegen die Personen, die gegen die Maskenpflicht in den Fahrzeugen verstoßen, mit einem entsprechenden Bußgeld.
Der Leiter des Amtes für Öffentliche Ordnung, René Funk, bekräftigt diese Aussage: “Die Kolleginnen und Kollegen des städtischen Vollzugsdienstes werden bei ihren Kontrollen in Bussen und Stadtbahnen bei Personen, die die Maske nicht ordnungsgemäß oder gar nicht tragen ein Bußgeld von 75 Euro erheben. Dies ist notwendig, um einen ordnungsgemäßen Infektionsschutz für alle Fahrgäste zu gewährleisten. Wir können es nicht zulassen, dass einige wenige den Schutz aller übrigen Fahrgäste gefährden.“
Zu guter Letzt haben die VAG Vorstände noch eine Bitte an alle Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können: Ein griffbereites schriftliches Attest trägt zur umgehenden Klärung eines solchen Umstandes bei.