Die Videoüberwachung in den Stadtbahnfahrzeugen wird seitens der Behörde nicht beanstandet und kann in der derzeit praktizierten Form weiterhin betrieben werden. Die VAG muss in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass der Zweck der Überwachung (z.B. Aufklärung von Straftaten oder Verhinderung von Vandalismusschäden) weiterhin gegeben ist.
Allerdings stellte die Aufsichtsbehörde in Frage, ob die auf den Straßenbahnbetrieb und die Haltestellen beschränkte Videobeobachtung grundsätzlich erforderlich ist. Die Videoüberwachung darf nur so praktiziert werden, dass lediglich Übersichtaufnahmen möglich sind, auf denen keine einzelnen Personen oder Kfz- Kennzeichen zu erkennen sind. Überwachung ist nur dort erlaubt, wo eine betriebliche Notwendigkeit besteht. Kameras dürfen nur in Festpositionen betrieben werden, schwenken oder zoomen ist nicht zulässig. Die überwachten Bereiche sind darüber hinaus durch geeignete Maßnahmen deutlich zu kennzeichnen.
Maßnahmen der VAG infolge des Ergebnisses der Überprüfung
Seit Erhalt des Schreibens aus Stuttgart prüft die VAG alle Kamerastandorte auf deren Vereinbarkeit mit den Auflagen und Hinweise der Datenschutzbeauftragten. Nicht zwingend erforderliche Kameras werden abgebaut.
Die Kameras im Bereich des Liniennetzes dienen überwiegend der Überwachung und Steuerung des Betriebsablaufes. Eine Aufzeichnung von Kameradaten erfolgt nicht.
Kameras mit Zoom- und Schwenktechnik erhalten als erste Maßnahme Blenden, so dass lediglich ein festgelegter Bildausschnitt übermittelt werden kann.
Sukzessive werden die bisherigen Kameras durch einfache Geräte ohne Schwenk- und Zoomtechnik ersetzt.
Die überwachten Bereiche werden durch zusätzliche Hinweisschilder im Bereich der Haltestellen gekennzeichnet.
Die VAG wird in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt und mit der Aufsichtsbehörde alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Videoüberwachung zukünftig in vollem Umfang datenschutzkonform betrieben wird.
Von der VAG eingesetzte Kameras
Die VAG setzt derzeit Videoaufzeichnungsanlagen in 19 Stadtbahnfahrzeugen sowie 44 Kameras im Bereich des Liniennetzes ein.
Die Aufzeichnungsanlagen in den Fahrzeugen sind eine rein präventive Maßnahme, Kamerabilder können nicht direkt eingesehen werden. Die Auslesung der Datenspeicher erfolgt ausschließlich auf Anforderung der Polizei und nach Freigabe durch den Betriebsleiter. Alle Aufzeichnungsdaten werden nach 48 Stunden automatisch überschreiben.