Die Menschenrechtserklärung „wurde von Personen geschrieben und angenommen, welche die beispiellose Zerstörung, Desorientierung und Zerrissenheit des Zweiten Weltkrieges erleben mussten. Diese Erklärung ist ein fundamentales Dokument, das für Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Nicht-Diskriminierung von Minderheiten steht“, so Johannes Naether, Präsident des Norddeutschen Verbandes (NDV) und Werner Dullinger, Präsident des Süddeutschen Verbandes (SDV) der Adventisten. Auch 75 Jahre später würden die Menschenrechte weltweit in erschreckendem Ausmaß verletzt. „Als Präsidenten der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland rufen wir daher Regierungen, Behörden, Organisationen und alle anderen gesellschaftlichen Akteure dringend auf, konsequent auf die Umsetzung dieser Erklärung hinzuwirken.“
Die Kirchenpräsidenten weisen auf die besondere Bedeutung von Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hin, in dem es heißt: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.“ Die Religionsfreiheit sei das grundlegende Menschenrecht, das alle anderen Menschenrechte bestätige, so die Kirchenpräsidenten. „Von ihren Anfängen um die Mitte des 19. Jahrhunderts an hat die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten die Menschenrechte unterstützt, weil sie sich bei der Förderung der Religionsfreiheit, des Familienlebens, der Erziehung, der Gesundheit, sowie der gegenseitigen Hilfe zur Würde der nach dem Bilde Gottes geschaffenen menschlichen Person bekennt.“
Der Text der Stellungnahme kann unter folgendem Link gefunden werden: https://adventisten.de/uber-uns/presse
Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Religionsfreiheit e. V.
Die Deutsche Vereinigung für Religionsfreiheit e. V. äußerte sich ebenfalls zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In einer Stellungnahme schrieb Vorstandsmitglied Dr. Harald Mueller: „In 30 Artikeln sind fundamentale Rechte der einzelnen Menschen formuliert, die als Abwehrrechte gegenüber staatlichem Eingreifen verstanden wurden aber auch gesellschaftliche Teilhabe forderten. Die Menschenrechtserklärung von 1948 hat in der Folgezeit einen starken autoritativen Einfluss auf viele internationale Dokumente ausgeübt und auch das deutsche Grundgesetz beeinflusst. Vieles konnte in den 75 Jahren seit der Verabschiedung dieser Erklärung in Bezug auf den Schutz von Freiheitsrechten erreicht werden.“ Leider zeige die aktuelle Situation von Kriegen und Krisen in der Welt, dass die Menschenrechtsentwicklung nicht automatisch fortschreite. „Es bedarf erheblicher Anstrengungen sowohl der verantwortlichen Politiker als auch der zivilgesellschaftlichen Akteure, um ein ausreichendes Schutzniveau gerade für benachteiligte Randgruppen aufrechtzuerhalten und auszubauen.“ Hier könne jeder einzelne einen Beitrag in seinem unmittelbaren Umfeld leisten.
Auch Dr. Harald Mueller verweist auf die Bedeutung der Religionsfreiheit, die durch diese Erklärung und viele andere völkerrechtliche Dokumente, die in einer Vielzahl von Staaten gelten würden, geschützt sei und bemerkt dazu: „Trotzdem kommt es immer wieder zu eklatanten Verstößen gegen dieses Grundrecht, das historisch eines der ältesten ist. Menschen werden wegen ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen ausgegrenzt oder verfolgt.“ Oft berichteten die Medien von Ereignissen, die sich geographisch weit von uns entfernt abspielten. Das könne den Eindruck erwecken, als gebe es vor der eigenen Haustür kein Problem. Es gelte aber, auch im Nahbereich sensibel zu reagieren, wenn Menschen, z.B. weil sie einer religiösen Minderheit angehören, Schwierigkeiten beim Ausleben ihrer Religion bekämen, so Müller. Das könne sich in der Befolgung von Gebräuchen und in der Beachtung von religiösen Feiertagen zeigen, die vom Mainstream abweichen. „Wie geht die Gesellschaft damit um? Gibt es die Bereitschaft, zuzuhören und Freiräume zu öffnen? Die Bejahung von Menschenrechten darf nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben, sondern es gilt dafür einzustehen auch dann, wenn es Kraft und Einsatz erfordert“, so Müller abschließend.
Deutsche Vereinigung für Religionsfreiheit e. V.
Die Deutsche Vereinigung für Religionsfreiheit e. V. ist ein Zweig der Internationalen Vereinigung zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit, die 1946 von dem Arzt Dr. Jean Nussbaum in Paris gegründet wurde und heute ihren Sitz in Bern hat. Ziel der Vereinigung ist die Förderung und Wahrung der Grundsätze der Religionsfreiheit, die wissenschaftliche Erforschung der Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Förderung der allgemeinen Toleranz durch Wahrung der Rechte des Einzelnen, seinen Glauben und seine Überzeugung öffentlich oder privat zu vertreten. Die Vereinigung unterhält ein Institut für Religionsfreiheit, das an der Theologischen Hochschule Friedensau bei Magdeburg angesiedelt ist und vom Juristen Dr. Harald Mueller geleitet wird.