Der „Karlsruher Aufruf“ geht zurück auf einen Kreis pazifistisch interessierter und friedensbewegter Christen der badischen Kirche. Formuliert wurde der Text von Mitgliedern des „Forums FriedensEthik“ (FFE) in der Evangelischen Landeskirche in Baden und der „Arbeitsstelle Frieden“ der badischen Kirche. Angesichts zunehmender Akzeptanz von Gewalt als politischem Lösungsmittel in Politik und Gesellschaft und der damit verbundenen Verantwortung der Kirchen, gelte es Position zu beziehen.
Klares friedensethisches Leitbild gefordert
In dem „Karlsruher Aufruf“ werden Rat und Synode der EKD gebeten, die bisherigen friedensethischen Positionen weiter zu entwickeln. „Die EKD braucht ein klares friedensethisches Leitbild zur Überwindung des Krieges“, heißt es in dem Aufruf. Anders als noch in der „EKD-Friedensdenkschrift“ von 2007 formuliert, solle die Androhung und Anwendung von militärischer Gewalt auch nicht mehr als äußerstes Mittel mitgetragen werden. „Die EKD möge sich in Gesellschaft und Politik für einen friedenspolitischen Wandel engagieren, weg von der gegenwärtigen, auf militärischer Stärke und Einsatzbereitschaft basierenden Sicherheitslogik hin zu einer friedenslogischen Politik, die auf gewaltfreie Konfliktbearbeitung und eine gerechte Weltwirtschaftsordnung setzt“, fordern die Unterzeichner des Aufrufs von der EKD.
Die badische Kirche hatte auf ihrer Landessynode 2013 nach einem längeren und breit angelegten Diskussionsprozess erklärt, zu einer „Kirche des gerechten Friedens“ zu werden. Dabei hatte sich die Landeskirche auch dazu verpflichtet, sich in der EKD dafür einzusetzen, dass das Gespräch über das Friedensthema vertieft weitergeführt wird.
Die EKD-Synode
Die Synode der EKD ist neben dem Rat und der Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie besteht aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird sie vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Irmgard Schwaetzer. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Dessen Vorsitzender ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist eine Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen, die in Deutschland insgesamt 22,3 Millionen Mitglieder in 14.412 Kirchengemeinden zählen.