Regelungen zum Schutz der Kinder in Australien
Eine der Empfehlungen ist die Einführung von meldepflichtigen Verhaltensweisen, ähnlich wie sie seit 2000 in Bundesstaat New South Wales (NSW) bestehen. Die Bundesländer Victoria und das Gebiet um die Hauptstadt Canberra (Australian Capital Territory) haben diese Regeln nun ebenfalls eingeführt. Darüber hinaus hat NSW seine Anforderungen auf religiöse Körperschaften und damit auch auf die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ausgeweitet.
Kirchengemeinden reagieren zum Schutz vor Missbrauch
Diese meldepflichtigen Verhaltensregelungen verlangten nun von den Kirchen in den genannten Bundesländern, dass sie auf Vorwürfe bezüglich des Verhaltens der von ihnen angestellten Personen reagierten. Diese Reaktion umfasse die Benachrichtigung einer externen Aufsichtsbehörde über die Vorwürfe, die Untersuchung der Vorwürfe, die Abgabe von Erkenntnissen und Empfehlungen sowie die Ergreifung geeigneter Maßnahmen. Nach Abschluss der Untersuchungen sei die Kirche dann verpflichtet, die Aufsichtsbehörde über das Ergebnis zu unterrichten.
Adsafe – eine Einrichtung der Adventisten im Südpazifik
Die Leiter der transnationalen Kirchenleitung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten für Australien, Neuseeland und den südpazifischen Raum (South Pacific Division/SPD) wurden sich des Problems des sexuellen Missbrauchs, der Mitte bis Ende der 1990er Jahre innerhalb der Kirche verübt wurde, zunehmend bewusst und gründeten daraufhin einen besonderen Dienst mit dem Namen Adsafe. Im Februar 2000 nahm Adsafe seine Arbeit auf. Zur Aufgabe von Adsafe gehöre es, eine sichere, missbrauchsfreie Umgebung zu schaffen, in der jeder kommen und die Liebe Gottes erfahren kann.
„Wir müssen darauf achten, dass das vermutete Verhalten neueren oder historischen Ursprungs sein kann und Kinder in jedem Kontext, nicht nur im Umfeld der Kirchengemeinde, betreffen kann", meint Adsafe-Projektleiter Murray Chapman.
Murray erinnert daran, dass es trotz der neueren Anpassungen seit etlichen Jahren zur Politik der Freikirche gehöre, dass unangemessenes Kind bezogenes Verhalten von Angestellten und Freiwilligen generell in der Freikirche untersucht werde.
Zu den weiteren Anpassungen gehöre, dass Angestellte in eine Liste der Pflichtberichterstatter eingetragen werden. Dazu gehörten kirchliche Amtsträger ebenso wie Freiwillige, die mit Kindern arbeiten, wie Älteste, Diakone und Leiter von Bibelkreisen. Pflichtmelder seien gesetzlich verpflichtet, mutmaßlichen Kindesmissbrauch den Regierungsbehörden zu melden.
Fachbeirat „Sexueller Gewalt begegnen“ der Adventisten in Deutschland
In Deutschland hat die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten seit Dezember 2009 Richtlinien und einen „Verhaltenskodex“ für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen beschlossen. Im Juni 2010 wurde durch die Freikirche ein unabhängiger Fachbeirat berufen, der sich einerseits um die Erstellung von Materialien kümmert und andererseits in konkreten Fällen angesprochen wird, Fälle entsprechend seiner ihm im Dezember 2010 übertragenen Kompetenz aufzuarbeiten.
Nach Auskunft des Fachbeirats geben etwa 10% der adventistischen Frauen und 3% der adventistischen Männer in Deutschland an, in ihrem Leben schon einmal sexuelle Gewalt erfahren zu haben. In vielen der Fälle seien auch Täter und/oder Angehörige Teil der Kirchengemeinde. Mit dem Verhaltenskodex, der Broschüre „Sexueller Gewalt begegnen“ und einer Kinderbroschüre zur Thematik stellt der Fachbeirat Materialien zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung.
Weitere Infos: http://sexueller-gewalt-begegnen.de/.