Islamverbände keine Religionsgemeinschaften
Özdemir sprach in seinem Statement bezüglich muslimischer Interessensverbände in Deutschland von einer Menge Chancen aber auch von einigen Problemen: „Ich erwarte, dass sie sich zu inländischen Organisationen und zu Vertretungen von hier lebenden Muslimen verwandeln.“ Bereits 2015 hatten Cem Özdemir und Volker Beck (ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen) ein religionspolitisches Positionspapier vorgelegt. Darin wird ausgeführt, dass die vier großen muslimischen Interessensverbände (DITIB, Islamrat, Verband der islamischen Kulturzentren und Zentralrat der Muslime in Deutschland) bislang in ihrer Zusammensetzung national, politisch oder sprachlich, nicht aber bekenntnisförmig geprägt seien. „Wir sehen sie daher als religiöse Vereine und nicht als Religionsgemeinschaften“, so das Papier.
Von den vielen in Deutschland existierenden islamischen Verbänden und Vereinen ist nach Angaben von Wikipedia bisher einzig die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt und den christlichen Kirchen in dieser Hinsicht gleichgestellt.
Für die Gewährung des Körperschaftsstatus und den damit verbundenen Privilegien (wie beispielsweise die Erteilung von konfessionellem Religionsunterricht) seien bestimmte grundgesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen, so Özdemir. „Davon nehmen wir nicht Abstand“, betonte der Bundesvorsitzende der Grünen. „Dieser Prozess läuft nicht im Schlafwagen.“ Özdemir wünsche sich von den Interessensverbänden, dass sie nicht nur Teil der Gesellschaft seien, sondern sich auch einbrächten: zum Beispiel in aktuelle Debatten oder wenn es darum geht, die Schöpfung zu bewahren.
Religion als Kerngeschäft
Bekir Altaş wies demgegenüber darauf hin, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine staatliche Anerkennung im Sinne eines „Ritterschlags“ für Religions-gemeinschaften gebe. Über den Status islamischer Religionsgemeinschaften werde bereits seit Jahrzehnten rechtlich diskutiert. Die Angehörigen einer Konfession seien dem Staat gegenüber nicht rechenschaftspflichtig, wenn und warum sie sich im Bekenntnis unterscheiden oder nicht.
Religionsgemeinschaften sei eine politische oder wirtschaftliche Aktivität nicht verwehrt. Dennoch sei die umfassende Pflege des religiösen Bekenntnisses Kerngeschäft der Islamverbände. Auch müsse Religion nicht von jeglichem ausländischen Einfluss frei sein.
Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen
Die EZW mit Sitz in Berlin gehört zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie fördert nach Angaben ihres Leiters, Dr. Reinhard Hempelmann, eine Kultur der respektvollen Begegnung und informiert über Tendenzen der religiös-weltanschaulichen Landschaft.