Mit Genehmigung des Papstes
„Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat mit Genehmigung des Papstes die Erklärung Fiducia supplicans veröffentlicht. Dieses Dokument begrüße ich sehr und bin dankbar für die pastorale Perspektive, die es einnimmt“, so Bischof Bätzing.
Kirchlicher Segen auch für gleichgeschlechtliche Paare
In Fiducia supplicans werde erläutert, dass es dem geweihten Seelsorger grundsätzlich möglich und erlaubt sei, auf den Wunsch von Paaren einzugehen, die um einen Segen für ihre Partnerschaft bitten, auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht nach den Normen der Kirche leben. Das bedeute, dass Paaren, die etwa aufgrund einer Scheidung nicht die Möglichkeit zur kirchlichen Trauung haben, und gleichgeschlechtlichen Paaren ein Segen gespendet werden kann. Die Praxis der Kirche kenne eine Vielzahl von Segensformen. Es sei gut, dass nun dieser Schatz für die Vielfalt von Lebensmodellen gehoben wird. Der Text spreche davon, dass Segnungen als „eines der am weitesten verbreiteten und sich ständig weiterentwickelnden Sakramentalien betrachtet werden“ können.
Klare Abgrenzung zum sakramentalen Segen im Rahmen der kirchlichen Trauung
Das Dikasterium für die Glaubenslehre betone dabei die klare Abgrenzung zum sakramentalen Segen im Rahmen der kirchlichen Trauung und schärfe die Notwendigkeit ein, diesen Unterschied keinesfalls zu verwischen. Andererseits aber weise der Text auf die pastorale Bedeutung eines Segens hin, der auf eine persönliche Bitte hin nicht verweigert werden darf.
Es entspreche ohne Zweifel der sorgfältig wahrgenommenen Verantwortung des Dikasteriums für die Glaubenslehre, dass dieser Text großen Wert auf die genaue Abgrenzung der Segnung von der sakramentalen Ehe und der damit verbundenen dogmatischen Lehre über die Ehe legt, stellte der Bischof fest. Die Ehe, ein dauerhafter und unauflöslicher Bund zwischen einem Mann und einer Frau, der offen ist für Nachkommenschaft, sei nach katholischer Lehre ein Sakrament, das die Ehepartner sich gegenseitig spenden und das durch den Segen der Kirche besiegelt werde.
Nicht dieselben moralischen Bedingungen
Die Bitte von Paaren um einen Segen für sich und ihren Weg miteinander entspreche einer Segensbitte, wie sie vielfältig in Traditionen der römisch-katholischen Volksfrömmigkeit verankert sei und all diejenigen Lebensbereiche betreffe, die Menschen für sich als besonders wichtig erachten. Die Bitte um einen Segen sei eine demütige Geste gegenüber Gott, in der die Menschen zum Ausdruck bringen, dass sie sich der Güte Gottes anvertrauen. Im Segen werde die Liebe Gottes zugesprochen als Stärkung auf dem Lebensweg. Die Erklärung Fiducia supplicans betone, dass für die Erteilung eines einfachen Segens nicht dieselben moralischen Bedingungen verlangt werden müssen und können, die für den Empfang der Sakramente gefordert werden, gab der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz zu bedenken.
Ein klare Linie
Die Erklärung Fiducia supplicans befasse sich mit Fragestellungen, die in der jüngeren Vergangenheit um die Themen Segnungsbitten und Segnungen deutlich geworden seien, in pastoraler Perspektive und in einer theologisch maßvollen und unaufgeregten Sprache. Die Erklärung wende theologische Kategorien und Begriffe in verantwortungsvoller Weise an. Sie ziehe eine klare Linie zwischen der unverbrüchlichen Treue gegenüber der Lehre der Kirche und den pastoralen Erfordernissen einer kirchlichen Praxis, die den Menschen nahe sein möchte. Hier werde ein pastoraler Handlungsspielraum umschrieben, der eine verantwortungsvolle kirchliche Praxis verdeutliche.
Ausdrücklich werde laut Bischof Georg Bätzing am Schluss der Erklärung betont: „Der hier gesetzte Rahmen ist klar genug, um den geweihten Amtsträgern die nötige Handlungssicherheit zu geben.“
Die Erklärung des Glaubens-Dikasteriums über Segnungen ist im Wortlaut abrufbar unter: https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2023-12/wortlaut-erklaerung-dikasterium-glaube-segnung-pastoral-homo-ehe.html.
Deutsche Bischofskonferenz
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der römisch-katholischen Bischöfe aller Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 64 Mitglieder aus den 27 deutschen Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft. Informationen: https://www.dbk.de/