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Freikirchen würdigen VEF-Klausel der Evangelischen Kirche in Deutschland

(lifePR) (Wustermark bei Berlin, )
Der Vizepräsident der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), Präses Marc Brenner, hat positiv hervorgehoben, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine VEF-Klausel in ihre Mitarbeiterrichtlinie aufgenommen hat: „Mitglieder aus Freikirchen haben es dadurch leichter, bei kirchlichen Trägern angestellt zu werden."

ACK-Klausel

Die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2005 sah vor, dass in der Evangelischen Kirche oder in der Diakonie nur Personen eine Anstellung erhalten, die einer Kirche angehören, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossen ist. Menschen aus VEF-Kirchen ohne ACK-Vertretung waren darin nicht einbezogen. „Während die ACK-Klausel eigentlich als Öffnungsklausel gedacht war, wurde sie für Menschen aus VEF-Kirchen mitunter zur Ausschlussklausel", so Brenner.

Mit der seit 1. Januar 2017 gültigen „Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" sei dies nun anders, allerdings in Diakonie und EKD zunächst nur auf Bundesebene: „Wer einer der VEF-Kirchen angehört, kann eingestellt werden. Und wer aus der Landeskirche aus- und in eine VEF-Kirche eintritt, verstößt nach der neuen Regelung nicht mehr gegen die Richtlinien.

Bisher wurde dies als Kirchenaustritt gewertet, der eine Kündigung zur Folge haben konnte. Wir hoffen, dass die einzelnen Landeskirchen und ihre Diakonischen Werke die neue Regelung übernehmen."

Brenner vertritt die VEF in der Diakonischen Arbeitsgemeinschaft evangelischer Kirchen (DAeK), der Verbindungsstelle zwischen den Freikirchen und dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE). Die DAeK dient der Abstimmung und Koordination gemeinsamer Aufgaben. Zum EWDE gehören die Diakonie Deutschland und „Brot für die Welt". Marc Brenner hob hervor: „Auch die freikirchlichen Werke und Einrichtungen sind offen für Bewerberinnen und Bewerber aus Landeskirchen."

Vereinigung Evangelischer Freikirchen

Evangelische Freikirchen und freikirchliche Gemeindeverbände haben sich bereits 1926 zu einer Arbeitsgemeinschaft, der „Vereinigung Evangelischer Freikirchen", zusammengeschlossen. Diese dient der Förderung gemeinsamer Aufgaben, der Vertiefung zwischenkirchlicher Beziehungen sowie der Vertretung gemeinsamer Belange nach außen. Aktuell gehören zur VEF zwölf Mitgliedskirchen sowie drei Gastmitglieder, darunter auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland.

Diese Agenturmeldung ist auch im Internet abrufbar unter: www.apd.info

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