Kriegsdienstverweigerung ein weltweites Menschenrecht
„Das ist ein sehr wichtiges und wegweisendes Urteil“, betonte Friedhelm Schneider, Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO). Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe damit den Schutzbestimmungen des UN-Flüchtlingshilfswerkes (UNHCR) in Deutschland zur Durchsetzung verholfen. Der EAK-Bundesvorsitzende Dr. Christoph Münchow erläuterte: „Die UN-Flüchtlingshilfe hat klar gesagt, dass Personen, die gegen ihr Gewissen zum Militärdienst gezwungen werden und bei einer Verweigerung einer Verfolgung ausgesetzt sind, in ihrer Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit eingeschränkt werden.“ Es sei gut, dass das Gericht in Bautzen das auch so anerkannt hat. „Denn Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht überall in der Welt.“
„Syrien gehört zu den Staaten, die den Militärdienst als quasi heilige Pflicht durchsetzen und weder ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung noch einen zivilen Ersatzdienst zulassen“, kritisierte Friedhelm Schneider. Der Pfarrer, der früher die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt der Evangelischen Kirche der Pfalz leitete, verweist dabei auf eine aktuelle Studie der dänischen Einwanderungsbehörde, wonach syrische Kriegsdienstverweigerer in ihrem Heimatland als Träger einer oppositionellen Gesinnung verfolgt würden. Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen müssten dies nun auch die deutschen Behörden anerkennen, so die EAK.
Die EAK
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für jene, die in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung und Friedensarbeit zuständig sind. Bundesvorsitzender der EAK ist Oberlandeskirchenrat i.R. Dr. Christoph Münchow. Weitere Informationen: www.eak-online.de