Zweistufiges kirchenrechtliches Verfahren bei Differenzen
Anlass der Kritik ist die Veröffentlichung der Dokumente „Beachtung und Umsetzung von Beschlüssen der Vollversammlung und des Exekutivausschusses der Generalkonferenz“ sowie „Aufgabenstellung des Konformitätsausschusses“ durch den Verwaltungs-ausschuss (ADCOM) der Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Siebenten-Tags-Adventisten vom 17. Juli 2018. Beide Dokumente sollen dem im Oktober 2018 einmal im Jahr tagenden Exekutivausschuss der Weltkirchenleitung zur Annahme vorgelegt werden. In ihnen wird ein kirchenrechtliches Verfahren beschrieben, wie die untergeordneten Kirchenleitungen (überregionale Verbände und regionale Vereinigungen) sowie deren Leiter zu behandeln sind, wenn sie sich nicht konform zu Beschlüssen der Weltkirchenleitung verhalten.
Auf der Jahressitzung 2016 des Exekutivausschusses wurde ein zweistufiges Vorgehen zum Umgang mit Kirchenleitungen beschlossen, die Beschlüsse der Weltkirche nicht umsetzen, um sie wieder in Übereinstimmung zu bringen. Demnach sollen in einem ersten Schritt verschiedene Konsultationen und Dialoge auf unterschiedlichen Ebenen der Kirche geführt und die entsprechenden Kirchenleitungen auch mittels eines Pastoralbriefs dringend gebeten werden, die Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltkirche wiederherzustellen. Sofern die Angelegenheit damit nicht geklärt werden kann und die Differenzen Glaubensüberzeugungen (Fundamental Beliefs) oder Beschlüsse bzw. Richtlinien der Weltkirche (Working Policy) betreffen, soll die zweite Stufe mit verfahrensrechtlichen Schritten eingeleitet werden.
Doch das dem Exekutivausschuss 2017 vorgelegte Dokument zum Schlichtungs-verfahren kirchlicher Angelegenheiten mit dem Titel „Verfahren zur Schlichtung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II“ („Procedures for Reconciliation and Adherence in Church Governance: Phase II”) wurde nach ausführlicher Diskussion mit 184 zu 114 Stimmen zurück an den „Ausschuss zur Aufsicht der Einheit“ („Unity Oversight Committee“) verwiesen, der es erarbeitet hatte.
Überarbeitetes Dokument
Seit 17. Juli liegt nun eine überarbeitete Fassung vor, über die der Exekutivausschuss im Oktober entscheiden soll. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, dass der Verwaltungsausschuss eines Verbandes oder einer Vereinigung Regelverstöße von Amts wegen ausfindig machen und der jeweils nächsthöheren Dienststelle melden soll. Sollten abweichende Beschlüsse nicht rückgängig gemacht werden, könne der Leiter dieser Verwaltungseinheit Disziplinarmaßnahmen unterworfen werden, wie Verwarnung/Abmahnung, öffentliche Rüge, bis hin zum Ausschluss aus dem Exekutivausschuss der Generalkonferenz, dem ein Verbandspräsident von Amts wegen angehört. Sogenannte Konformitätsausschüsse („Compliance Committees“) mit weitreichenden Vollmachten sollen bei Regelverstößen tätig werden.
Das Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten sei durch die Diskussion um die Ordination von Frauen zum Pastorendienst ausgelöst worden, stellte schon 2017 Pastor G. T. Ng, Generalsekretär der Weltkirchenleitung, fest. Es gibt überregionale Kirchenleitungen (Verbände), die Pastorinnen ordiniert haben und die damit nicht in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) sind. Dennoch gehe es beim Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten um weit mehr als um die Regelung der Frage der Frauenordination, so Ng.
Einheit in Vielfalt
In ihrer Stellungnahme zu den beiden am 18. Juli veröffentlichten Dokumenten betonen Werner Dullinger und Johannes Naether, die zudem Präsident bzw. Vizepräsident der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland sind, dass die Ortsgemeinden das Fundament der weltweiten Freikirche der Siebenten-Tags- Adventisten seien. Um eine Weltkirche zu führen, hätten sich die Adventisten daher ein repräsentatives System gegeben, um die Kirche als Organisation und als eine Gemeinschaft von Gläubigen zu leiten. „In der jüngsten Initiative der Weltkirchenleitung erkennen wir eine bedrohliche Entwicklung hin zu einer hierarchischen Kirchenstruktur, der wir uns entschieden entgegenstellen werden.“
Wo Menschen sich gemeinsam zu Gott bekennen und ihm nachfolgen, bildeten sie eine Gemeinde, eine Kirche, basierend auf biblischen Prinzipien und Werten. In der Kirche als Organisation lebe jeder Einzelne immer zuerst „aus Glauben“, das bedeute aus seiner persönlichen Erkenntnis, die ihm Gott schenke und aus seiner freien und unabhängigen Gewissensentscheidung, die er vor Gott treffe. Stünden Strukturen dem Gewissen entgegen müsse die ganze Gemeinschaft daran arbeiten, Wege zu finden, diese weiter zu entwickeln, wie dies das Neue Testament bestätige, betonen die beiden deutschen Verbandspräsidenten.
Die Einheit der Kirche werde allein durch Jesus gewirkt und garantiert, nicht aber durch menschliche Anstrengungen. Aus vielerlei Gründen gebe es keine vollständige Entsprechung zwischen dieser in Gott bestehenden Einheit und einer konkreten kirchlichen Gestalt. Bei Jesus würden Einheit und Liebe, Vertrauen und Freiheit zusammengedacht, und nur so komme es zur Erkenntnis Gottes, des Erlösers. „Als Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten dürfen wir diesen Weg der Einheit in Vielfalt vertrauensvoll gehen“, sind Dullinger und Naether überzeugt.
Richtungswechsel befürchtet
Die Dokumente und die Arbeit der „Compliance Committees“ markierten einen
Richtungswechsel im Grundverständnis von Kirchenleitung. An die Stelle von Vertrauen, Toleranz, Respekt, Konfliktfähigkeit und Dialog in der Kontroverse, würden Druck, Kontrolle, Überwachung und die Stigmatisierung von einzelnen Personen stehen. Dadurch erhöhe sich die Spaltungsdynamik einer Kirche signifikant und verkehre das Bemühen und Beten um Einheit ins Gegenteil. Die Dokumente und die Arbeit der „Compliance Committees“ förderten einen Geist des Misstrauens, des Kritisierens, des Bewertens und des Richtens. Das widerspreche dem Geist des Evangeliums. Auch die öffentliche Stigmatisierung von Personen sei nicht hinnehmbar, weil sie Menschen in ihrer Würde beschädige.
„Die in unserer Kirche vorhandenen Regeln reichen völlig aus, um bei Problemen oder Konflikten zu intervenieren. Die bestehenden Instrumente und Verfahren geben uns dafür einen breiten Spielraum“, lautet das Fazit der beiden deutschen Freikirchenleiter. Deshalb lehnten sie die von der Weltkirchenleitung vorgelegten Dokumente und die Einrichtung der „Compliance Committees“ entschieden ab, weil sich darin ihr Verständnis von Kirche und wie eine Kirche zu leiten sei, nicht wiederfinde. „Im Rahmen unserer Mandate als Mitglieder des Generalkonferenz-Exekutivausschusses werden wir uns dafür einsetzen, dass die in den Papieren vorgeschlagenen Regelungen abgelehnt werden.“
Die Stellungnahme der beiden deutschen Verbandspräsidenten und die Dokumente der Generalkonferenz sind im Internet zu finden unter: https://www.adventisten.de/ueber-uns/dokumente-und-stellungnahmen
Siebenten-Tags-Adventisten weltweite Freikirche
Zur Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten gehören weltweit über 20 Millionen erwachsen getaufte Mitglieder in 215 Ländern. In Deutschland gibt es knapp 35.000 Mitglieder.