Religionsfreiheit grundlegend
„Wo die Freiheit des innersten Glaubens und der innersten Überzeugungen verloren geht, stehen auch viele andere Menschenrechte auf verlorenem Posten“, betonte Professor Dr. Thomas Schirrmacher, Mitherausgeber der Jahrbücher und Präsident des Internationalen Rates der IGFM. Es sei fraglich, ob beispielsweise Pressefreiheit wirklich gewährleistet sei, wenn man nicht sagen dürfe, was man glaube, so Schirrmacher. Weil Religionsfreiheit ein Menschenrecht sei, gehöre es zusammen, nicht nur für die Religionsfreiheit von Christen, sondern auch von Angehörigen anderer Religionen einzutreten.
Beauftragter der Bundesregierung für Religionsfreiheit
Ausdrücklich begrüßten die Herausgeber, dass mit Markus Grübel (CDU) erstmals ein Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit berufen worden ist. Neben der zunehmenden Verletzung von Religionsfreiheit hob Grübel bei der Vorstellung der Jahrbücher auch positive Beispiele des interreligiösen Miteinanders hervor. So würden in Nigeria ein Imam und ein Erzbischof gemeinsame Feste gestalten, und im nordirakischen Mossul hätten Jugendliche gemeinsam eine Kirche und eine Moschee gereinigt. „Religion kann den Unterschied zum Guten machen“, resümierte Grübel. Nach den Worten des Beauftragten sei es erforderlich, die Öffentlichkeit für die Brisanz des Themas zu sensibilisieren und den interreligiösen Dialog weiter zu stärken.
Die Jahrbücher 2018 „Religionsfreiheit“ und „Verfolgung und Diskriminierung von Christen“ sind im Buchhandel erhältlich und können auf der Website www.bucer.de/... kostenfrei heruntergeladen werden.