Das Justizministerium erließ die jüngste Verfügung während es eine Überprüfung der Zentrale durchführen ließ, welche die Generalstaatsanwaltschaft angeordnet hatte. Bei jener Überprüfung konzentrierten sich die Behördenvertreter nur auf die juristischen Personen, deren sich die Zeugen Jehovas bedienen. Dazu gehören die Zentrale selbst sowie örtliche religiöse Organisationen, deren sich die Versammlungen bedienen, um Gebäude für Gottesdienste besitzen zu können. Am 27. Februar 2017 schloss das Justizministerium die Überprüfung ab und gab bekannt, dass die Zentrale gegen das Gesetz verstoße. Der Hauptanklagepunkt des Justizministeriums lautet, es handele sich bei dieser Gruppe um eine „religiös extremistische Gruppierung", die „sektiererisch" und gegen die „Harmonie der russischen Gesellschaft" sei.
Reaktion der Weltzentrale
Das Leitungsgremium der Zeugen Jehovas mit Sitz in Warwick, New York/USA, hat die Mitglieder weltweit zu einer Briefkampagne aufgerufen. „Gewaltlose, gesetzestreue Bürger anzuklagen, als wenn sie Terroristen wären, ist eine klare Fehlanwendung der Anti-Extremismus-Gesetze“, so David A. Semonian, ein Sprecher der Weltzentrale der Zeugen Jehovas. „Die Bibel zu lesen, zu singen und mit anderen Kirchgängern zu beten ist sicher nicht kriminell“, betonte Semonian. „Wir hoffen, dass unsere weltweite Briefkampagne die russischen Verantwortlichen motiviert, diese ungerechtfertigte Aktion gegen unsere Glaubensgeschwister zu beenden.“
Zahl der Mitglieder
Die Zahl der Anhänger in Russland beziffern Jehovas Zeugen mit 175.000, organisiert in 406 örtlichen Rechtskörperschaften und 2.277 Gemeinden. Weltweit zählt die Glaubensgemeinschaft 8.341.000 Mitglieder in 119.500 Gemeinden in 240 Ländern und Territorien.
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